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BilMoG: Pflicht zur Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) im Lagebericht

Ende Mai 2008 ist von der Bundesregierung der Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts“ (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) veröffentlicht worden. Von den Änderungen sind u.a. die Vorschriften über den Lagebericht bzw. den Konzernlagebericht betroffen.

So müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen i.S.d. neuen § 264d HGB im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschreiben.

Nach den Ausführungen in der Regierungsbegründung ist über das rechnungslegungsbezogene IKS als Bestandteil des internen Risikomanagementsystems (RMS) zu berichten. Die Einrichtung oder die inhaltliche Ausgestaltung eines internen RMS wird hierdurch zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben. Besteht allerdings kein internes RMS, ist dies im Lagebericht anzugeben.

Ein Lagebericht ist wie bisher zusammen mit dem Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sind keine oder nur rudimentäre Ausführungen zum rechnungslegungsbezogenen IKS bzw. zum internen RMS enthalten, kann dies bei den Adressaten des Jahresabschlusses (z.B. Mitarbeiter, Banken, Lieferanten oder Kunden) einen ausgesprochen negativen Eindruck hinterlassen.

Zwar bezieht sich die neue Vorschrift zunächst nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen. Erfahrungsgemäß wird sich aber eine Ausstrahlungswirkung auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ergeben. Ein wirksames rechnungs-legungsbezogenes IKS wird zudem mehr und mehr zum Gegenstand einer guten Unternehmensführung (sog. Corporate Governance) auch für den Mittelstand. Nach dem Regierungsentwurf ist die erstmalige Anwendung der Vorschrift für Jahres- und Konzernabschlüsse vorgesehen, die nach dem 5.9.2008 beginnen.

Empfehlung: Sie sollten frühzeitig prüfen, ob und ggf. wann (freiwillig) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in den Lagebericht aufgenommen werden soll.

Mehr zum Thema: Den Regierungsentwurf zum BilMoG finden Sie im Internet unter www.bmj.bund.de.