Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung dieser Website, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies um Ihnen spezielle Services und personalisierte Inhalte bereitzustellen. Weiteres erfahren Sie unter der Rubrik Datenschutz.
Mit einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld steigen auch die Haftungsrisiken bei unternehmerischen Entscheidungen. So sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft verpflichtet, ihre unternehmerischen Entscheidungen aufgrund angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu treffen (Business Judgement Rule, § 93 Abs. 1 AktG). Dies gilt auch für den Aufsichtsrat sowie die Entscheidungsträger von Unternehmen anderer Rechtsformen.
Oft fehlen den Entscheidungsträgern jedoch ausreichende Informationen zur Einschätzung der finanziellen Angemessenheit. Diese Lücke kann die Fairness Opinion eines sachverständigen unabhängigen Dritten schließen. So lässt sich außerdem der Eindruck einer von subjektiven Interessen geleiteten Entscheidung vermeiden.
Letztlich bildet die Fairness Opinion einen wesentlichen Baustein im Hinblick auf die erforderliche Dokumentation des Entscheidungsprozesses.
Eine Fairness Opinion kann den gewünschten Nutzen nur erbringen, wenn sie im Hinblick auf Vorgehensweise, Beurteilungs- und Bewertungsmethodik, Nachvollziehbarkeit und Berichterstattung höchst qualifiziert erarbeitet wird. Der Entwurf des berufsrechtlichen Standards „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions" (IDW S 8) ist zu berücksichtigen.