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Beginn der Umsetzung von EU-Vorgaben (Quick fixes)
Die mit Spannung erwartete Umsetzung der Quick Fixes in deutsches Recht ist nun im Mai dieses Jahres vom Bundesministerium der Finanzen in den Referentenentwurf eines sog. Jahressteuergesetzes 2019 aufgenommen worden. Es handelt sich dabei um das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das in Art. 7 und 8 die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes enthält.
Ältere Ausgaben der PKF Themen Umsatzsteuer finden Sie in unserem Archiv.
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