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Ab 2017 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichtspflichten werden auch auf wesentlich kleinere mittelständische Unternehmen ausstrahlen, denn direkt von der CSR-Berichtspflicht betroffene Unternehmen haben auch darüber zu berichten, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern steht. In der Praxis dürfte dies dazu führen, dass kleine und mittlere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, künftig zunehmend mit CSR-Anforderungen konfrontiert werden, ohne dass sie selbst der CSR-Berichtspflicht unterliegen.
Mehr dazu erfahren Sie in den PKF Nachrichten 07-08/17.