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Cum-Ex-Geschäfte bzw. Dividendenstripping ermöglichten die mehrfache Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer. Obwohl der Steuerschaden bereits lange bekannt war, wurde erst 2012 gesetzlich geregelt, dass im Ergebnis eine einbehaltene Kapitalertragsteuer nur dann anrechenbar ist, wenn sie zuvor auch an das Finanzamt abgeführt wurde. Den Schaden von geschätzt zwölf Mrd. € versucht die Finanzverwaltung wieder einzutreiben. Ehemals Modellbeteiligte stehen aktuell verschärft im Visier der Steuerfahndung.
Erfahren Sie mehr in den PKF Nachrichten 05/2017.