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Bereits vor einigen Jahren hat der EuGH entschieden, dass Urlaub im Krankheitsfall bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragbar ist, was die deutschen Gerichte zwischenzeitlich bestätigten. Nun hat der EuGH im Fall „King“ ein noch deutlich weitergehendes Urteil zur Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen gefällt: Diese Entscheidung kann eine nahezu grenzenlose Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen bzw. ein massiv erhöhtes Abgeltungsrisiko für Arbeitgeber zur Folge haben.
Erfahren Sie mehr in den PKF Nachrichten 01/2019.