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Bilanzielle Vorsorge, Anhangangaben, Lageberichtsangaben, Abschlussprüfung

Das IDW hat in einem Positionspapier in drei Teilen Aussagen zu möglichen bilanziellen Konsequenzen (bspw. die Erfordernis zur Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen oder zur Bildung von Rückstellungen) schon in (Konzern-)Jahresabschlüssen und Lageberichten nach HGB und IFRS auf den 31.12.2019 sowie zu späteren Abschlussstichtagen aufgezeigt und sich auch zu Auswirkungen auf die Abschlussprüfung geäußert. Wir stellen die sich ergebenden Aspekte hier vor und halten auch den Volltext der drei Teile des Positionspapiers für Sie bereit.

Auswirkungen des Corona-Virus auf Jahresabschluss und Lagebericht

Bilanzierungsfragen

Jahresabschlüsse bis zum 31. Dezember 2019

  • Das Auftreten des Corona-Virus als weltweite Gefahr stellt ein wertbegründendes Ereignis dar. Die Ausweitung dieses Virus ist ab dem Januar 2020 als weltweite Gefahr einzustufen. Deshalb sind die bilanziellen Konsequenzen erst in Jahresabschlüssen mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2019 zu berücksichtigen.
  • Treten Ereignisse nach dem Abschlussstichtag ein, die an der Annahme der Un-ternehmensfortführung Zweifel begründen, so ist die Planungsrechnung für 2020 und 2021 daraufhin anzupassen. Daraus wird abzuleiten sein, ob unverändert von der Going-Concern-Prämisse für die Bilanzierung ausgegangen werden kann.
  • In Konzernabschlüssen kann es bei Einbeziehung von Tochterunternehmen zu Verzögerungen hinsichtlich der Zulieferung der Jahresabschlusszahlen kommen. Wirken Sie rechtzeitig auf die Tochterunternehmen ein, dass die zu liefernden Angaben pünktlich vorliegen

Jahresabschlüsse nach dem 31. Dezember 2019

  • Die Ausweitung dieses Virus ist ab dem Januar 2020 als weltweite Gefahr einzustufen. Deshalb sind die bilanziellen Konsequenzen in Jahresabschlüssen mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2019 zu berücksichtigen.
  • Neben den bereits genannten Plananpassungen (s. o.) sind die Bilanzposten kritisch zu beleuchten, ob Abwertungsbedarfe (außerplanmäßige Abschreibungen) bestehen oder zusätzliche Rückstellungen (z. B. Abfindungen) zu bilden sind.

Anhang

  • Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus können erhebliche Auswirkungen für die Geschäftsentwicklung und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Bilanzstichtag haben. Diese resultieren beispielsweise aus Einschränkungen in Produktion und Handel sowie im Dienstleistungssektor oder aufgrund von Reisebeschränkungen.
  • Es handelt es sich dabei grundsätzlich um einen Vorgang von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres. Für den Fall, dass die Auswirkungen als wesentlich beurteilt werden, ist im „Nachtragsbericht“ im Anhang auf die Auswirkungen des Corona-Virus einzugehen, auch wenn sich die Folgen derzeit quantitativ noch nicht abschätzen lassen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Thematik an den genannten Stellen überhaupt angesprochen wird, auch wenn die dazu derzeit möglichen Aussagen vermutlich sehr vage bleiben müssen.
  • Infolge von außerplanmäßigen Abschreibungen, Abwertungen oder Rückstellungen können Außergewöhnliche Aufwendungen oder Erträge im Anhang zur Erläuterungspflicht führen.

Lageberichterstattung

  • Für den Fall, dass die Auswirkungen aus der Ausbreitung des Corona-Virus als wesentlich beurteilt werden, sind im „Risikobericht“ des Lageberichtes dazu Ausführungen zu machen.
  • Auch der „Prognosebericht“ muss auf die Auswirkungen aus der Ausbreitung des Corona-Virus eingehen. Sofern Sie noch keine quantitativen Abschätzungen machen können, sollte trotzdem qualifiziert-komparativ darüber berichtet werden. Dazu eignen sich Erläuterungen zu den Unsicherheiten in der Prognose und deren möglichen Auswirkungen.

Was leistet PKF Fasselt für Sie:

  • Beratung zu den genannten Auswirkungen und ihrer Umsetzung
  • Wir haben unsere Prüfungsprozesse an die neue Situation angepasst und unsere Mitarbeiter dazu umfassend auf den Stand gebracht.
  • Unsere Prüfungsteams sind technisch mit Arbeits- und Kommunikationsmitteln so ausgerüstet, dass die Prüfung auch off-site und weitgehend in Home-Office-Situation stattfinden kann. So vermeiden wir zeitliche Verzögerungen für Sie.

Weiterführende Dokumente

Stand: 6. April 2021

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