Kredithilfen für Unternehmen
Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft in der Corona-Krise zu unterstützen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der verschiedenen Mittel ist, dass sich ein Unternehmen ausschließlich aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten befindet (nicht bereits vorher) und diese Finanzierungsschwierigkeiten lediglich vorübergehender Natur sind.
Grundsätzlich stehen die Fördermaßnahmen sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. So wurde beispielsweise auf Bundesebene das Sonderprogramm 2020 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verabschiedet. Dieses umfasst sowohl unterschiedlich ausgestaltete Kredite als auch die Möglichkeit einer Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung.
Neben den Bundesprogrammen haben auch die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um die Unternehmen in den jeweiligen Bundesländern zu unterstützen. Zum einen wird den Unternehmen die Übernahme von Bürgschaften der landesspezifischen Bürgschaftsbanken angeboten. Zum anderen bieten die Förderbanken den Unternehmen verschiedene Kredite mit höheren Haftungsfreistellungen, vereinfachten Beantragungsverfahren oder Sonderkonditionen an.
Kredithilfen des Bundes
Kredithilfen der Länder
- Kredithilfen für Unternehmen in Bayern
- Kredithilfen für Unternehmen in Berlin
- Kredithilfen für Unternehmen in Hamburg
- Kredithilfen für Unternehmen in Hessen
- Kredithilfen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
- Kredithilfen für Unternehmen in Niedersachsen
- Kredithilfen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
- Kredithilfen für Unternehmen in Sachsen Anhalt
- Kredithilfen für Unternehmen in Schleswig-Holstein
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Stand: 21. April 2021