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Liquiditäts- und Kredithilfen

Die Corona-Krise hat in kürzester Zeit Unternehmen in eine Situation gebracht, in der ihr Fortbestehen und die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter*innen unmittelbar gefährdet sind.

Die Krise trifft Unternehmen branchenübergreifend und vom Start-Up bis zum Großkonzern. Die Liquiditätssituation vieler betroffener Unternehmen droht sich zunehmend zu verschlechtern oder ist bereits extrem angespannt.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundesregierung und die einzelnen Landesregierungen umfangreiche Maßnahmenpakete beschlossen.

Neben vielen anderen Maßnahmen, wie z.B. Kredithilfen auf Bundeslandebene oder Zuschüsse für Kleinunternehmer*innen, wurden unter anderem die bestehenden KfW-Kreditprogramme ausgeweitet.

Die anfängliche Kritik an dem von der Bundesregierung aufgesetzten KfW-Kreditprogramm richtete sich vor allem gegen die vorgesehene Haftungsbeteiligung der Banken in Höhe von 10 % bzw. 20 %. Kritiker*innen befürchteten, dass die Haftungsbeteiligung der Banken ein ernst zu nehmender Hemmschuh bei der Kreditvergabe sein könnte, weil bei den Banken ein nicht unerhebliches Kreditrisiko verbliebe und diese somit entsprechende zeitintensive Kreditprüfungsprozesse einhalten müssten.

Vor dem Hintergrund dieser Kritik wurde von der Bundesregierung für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen das Kreditprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ aufgelegt. Dieses Kreditprogramm sieht eine vollständige Haftungsfreistellung der Banken vor, um somit die Antragsprozesse zu beschleunigen. Allerdings werden im Rahmen des „KfW-Schnellkredit 2020“ Kredite nur bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 500 bzw. TEUR 800 gewährt.

Die hier beschriebenen KfW-Kredite werden im sogenannten Hausbankverfahren vergeben. D. h. entsprechende Kreditanträge müssen bei Banken und Sparkassen gestellt werden. Unternehmen, die sich bis zum 31. Dezember 2019 „nicht in Schwierigkeiten befunden haben“, können entsprechende Anträge stellen.

Um unnötige Verzögerungen im Kreditgenehmigungsprozess zu vermeiden, gilt es für Unternehmen gut vorbereitet zu sein. Dies bedeutet insbesondere Informationen bzw. Dokumente verfügbar zu haben, die den Banken und Sparkassen zusammen mit einem Kreditantrag zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hierzu können gehören:

  • Neben dem Jahresabschluss 2018 werden die Banken eine BWA bzw. einen Jahresabschluss 2019 benötigen. Wenn möglich, sollte auch eine Ergebnisrechnung/BWA für das laufende Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.
  • Der aktuelle Liquiditätsstatus (Bankenspiegel) sollte detailliert dargestellt werden.
  • Ebenso wird eine Erläuterung des Kreditbedarfs aufgrund der Corona-Krise notwendig sein.
  • Eine Beschreibung der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen im Hinblick auf Kostensenkung und Working Capital Management sollte verfügbar sein. Ebenso sollte dokumentiert werden, ob Anträge auf Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und/oder Absenkung der Steuervorauszahlungen gestellt wurden.
  • Die Beschreibung der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen sollte auch eine Darstellung der möglichen Liquiditätsbeiträge durch den Gesellschafterkreis umfassen.
  • Wesentlich ist die Bereitstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung für bis zu 12 Monate. Diese Liquiditätsrechnung sollte die Effekte der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen, die vorstehend genannt wurden, berücksichtigen. Da in der gegenwärtigen Situation ein Blick in die Zukunft mit großer Unsicherheit behaftet ist, sollten im Hinblick auf den zukünftigen Liquiditätsbedarf ggf. mehrere alternative Szenarien entwickelt werden.
  • Ebenso kann neben einer Rentabilitätsrechnung für das Jahr 2020 eine Rentabilitätsrechnung für das Jahr 2021 notwendig sein.
  • Zur Erlangung einer Landesbürgschaft in NRW wird ebenso noch ein umfassender Katalog von Anlagen, die einem Antrag beizufügen sind, gefordert.
  • Die Erfahrung zeigt, dass die Banken unterschiedliche Anforderungen stellen. Daher sollte frühzeitig das Gespräch mit der jeweiligen Hausbank gesucht werden, um ein detailliertes Verständnis zu erlangen, welche Unterlagen jeweils vorzulegen sind.
  • Für den KfW-Schnellkredit 2020 gelten weniger umfängliche Anforderungen hinsichtlich der Informationen und Dokumente, die der Hausbank zur Verfügung gestellt werden müssen.

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen wird z. B. die Erstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung bzw. einer Unternehmensplanung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsunsicherheiten eine Herausforderung sein, weil sie in der Vergangenheit nicht entsprechend detaillierte Rechenwerke erstellt haben und hierfür notwendige Prozesse nicht etabliert wurden.

Jedoch wird insbesondere die Erstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung zu einer besseren Transparenz in Hinblick auf den zukünftigen Liquiditätsbedarf der Unternehmen führen und somit auch die Qualität der Entscheidungsgrundlagen für noch zu treffende Maßnahmen steigern.

Unternehmen, die beabsichtigen, u. a. KfW-Kreditprogramme in Anspruch zu nehmen, sollten ebenso überprüfen, ob die zusätzliche Kreditaufnahme nicht zu einem Verstoß gegen Covenants-Regelungen in bestehenden Kreditverträgen führen könnte. In diesem Fall muss eventuell vorab die Zustimmung (Waiver) der bisherigen Finanzierungspartner*innen eingeholt werden.

Stand: 5. Januar 2021

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