Energieintensive Unternehmen
Beratung für energieintensive Unternehmen
Gesetzliche Umlagen auf die Stromkosten steigen und gesetzliche Anforderungen an Energieeffizienz werden immer höher. Anderseits hat die Nachweisführung zur Erlangung von energiebezogenen Begünstigungen und die Beachtung von Fristen gerade für energieintensive Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Und dennoch: Durch folgende Begünstigungen und Befreiungen können Unternehmen ihre Energiekosten deutlich senken:
- Begrenzung der EEG-Umlage im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung,
- Senkung indirekter CO²-Kosten durch die Strompreiskompensation,
- Befreiung von der Konzessionsabgabe bei Grenzpreisunterschreitungen,
- Begünstigungen bei netzbezogenen Umlagen (KWK, StromNEV, EnWG, AblaV),
- Netzentgeltbefreiung oder Reduzierung nach § 19 StromNEV,
- jährliche Strom- und Energiesteuerentlastungsanträge gegenüber dem Hauptzollamt.
Alternative zum Strombezug kann je nach individueller Situation eine Eigenstromerzeugung oder Eigenversorgung, also der Betrieb von eigenen Stromerzeugungsanlagen (gleich ob mit erneuerbaren Energien oder konventionell) und der Verbrauch des selbsterzeugten Stroms sein.
Angesichts der Komplexität des Themas Stromkosten für energieintensive Unternehmen gilt es, den Überblick zu behalten und bestehende Vergünstigungen optimal auszunutzen. Dabei sind die steigenden Nachweispflichten zu beachten und Trends und Gestaltungsmöglichkeiten mit Auswirkung auf die Unternehmensprozesse und -kosten frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Die aktuelle Diskussion über die Auswirkungen des Energiesammelgesetzes auf den Nachweis des selbsterzeugten Stroms ist ein Beispiel für die Steigerung der Komplexität des Antragsverfahrens durch die aktuelle Gesetzgebung. Mit dem Energieteam von PKF Fasselt steht Ihnen ein eingespieltes interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Betriebswirtschaftler*innen, Rechtsanwält*innen und Ingenieur*innen zur Seite, mit dem Sie sich erfolgreich dieser Herausforderung stellen können. Unsere Mandanten profitieren durch unsere enge Einbindung in die berufsständische Arbeit beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Verbandsarbeit flankiert duch die Beratung namhafter Großunternehmen. So sind wir nah dran an den Praxisthemen und den aktuellen Entwicklungen.
Unser Energieteam bietet Ihnen Beratungsleistungen und Unterstützung in den verschiedensten Branchen, wie z. B.:
- Metallherstellung und -verarbeitung incl. Gießereien
- Chemische Industrie
- Industriegasherstellung
- Papierindustrie
- Kunststoffherstellung
- Industrieparks
- Automotive
- Energieversorger
Bundestag beschließt Erhöhung der CO2-Abgabe – Benzin, Heizöl und Erdgas werden ab 2021 teurer!
Ab dem Jahr 2021 startet der nationale CO2-Emissionshandel (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) mit einem Preis von 25 Euro CO2/Tonne, welcher sich in Stufen bis 2025 auf voraussichtlich 55 Euro erhöhen wird.
Versorgungsunternehmen sind als Inverkehrbringer von Energieerzeugnissen umfassend von der Einführung und Erhebung der CO2-Abgabe betroffen. Industriezweige, die einen hohen Energiebedarf aufweisen sowie im weltweiten Wettbewerb stehen, sollen von den Kosten entlastet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen StB Lukas Bien gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 203 30001 - 239
E-Mail: lukas.bien@pkf-fasselt.de
BnetzA Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht!
Bei Rückfragen steht Ihnen WP StB Peter von Lackum gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 203 30001 - 276
E-Mail: peter.von.lackum@ pkf-fasselt.de