Strompreiskompensation
Prozessbegleitende Prüfung des Antrages auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation), d.h. bereits in einem sehr frühen Stadium der Antragstellung wird durch geeignete Prüfungshandlungen kontinuierlich das Antragsdesign mit den behördlichen Anforderungen abgestimmt.