Digitalisierung und IT-Prüfung
Die Digitalisierung ist ein kritischer Erfolgsfaktor und muss daher Bestandteil einer jeden Unternehmensstrategie sein. Um dem disruptiven Wandel zu begegnen, ist die Optimierung und die Anpassung von Prozessen und Geschäftsmodellen essenziell. Die Entscheidung zur Transformationen in eine digitale Datenverarbeitung bis hin zur Optimierung, Standardisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen mittels neuer Technologien oder die Entscheidung über eine Verlagerung eines ERP-Systems in die Cloud stellen wichtige Weichen für die Zukunft.
Mit zunehmender Digitalisierung und Anpassungen an den IT-Systemen nimmt die Komplexität beständig zu. Umso wichtiger ist es, die Kontrolle und Beherrschbarkeit der Technologie zu gewährleisten und Risiken zu minimieren. Steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben, die Einhaltung des Datenschutzes sowie weitere regulatorische Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Dabei bleibt die Verantwortung eine ausgeprägte IT-Compliance zu schaffen, auch bei Auslagerung auf einen Dienstleister, bei der Unternehmensleitung. Damit trägt die Unternehmensleitung auch die Risiken bei jeder IT-Anpassung.
Unser Dienstleistungsangebot
Mittels projektbegleitender bzw. nachgelagerter Prüfungen unterstützen wir gerne Ihre digitalen Transformationsschritte. Die Qualitätssicherung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bringt Ihnen zusätzliche Gewissheit, dass die Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen an die IT insbesondere die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen sowie die GoBD-Konformität ausreichend erfüllt worden sind. Besonders Prozessänderungen oder Einführungen von Dokumentenmanagementsystemen, digitalen Rechnungseingängen, Robotic Process Automation (RPA), ERP-Systemen und Datenmigrationen zählen zu unseren klassischen Themenfeldern.
Ihr Mehrwert?
- Externe Qualitätssicherung durch einen Wirtschaftsprüfer, der die Sprache des Fachbereiches und der IT spricht,
- Sicherstellung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen sowie Sicherheits- und Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der IT,
- Bericht und Bescheinigung der Prüfungsergebnisse als Nachweisführung und Vorlage gegenüber dem/der Jahresabschlussprüfer*in, der Betriebsprüfung und gegenüber den eigenen Aufsichtsorganen,
- Aufwandsminimierung durch Einbindung im Projektverlauf und dadurch frühzeitiges Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen, statt späterer aufwendiger Fehlerbeseitigung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen unsere Expert*innen für einen bilateralen Austausch zur Verfügung.