Konzessionen und Rekommunalisierung
Das Thema Konzessionen für Energie und Wasser bewegt Kommunen, Netzbetreiber und Energie- und Wasserversorger gleichermaßen. Die Verfahren zur Neukonzessionierung gestalten sich für alle Medien immer komplexer – nicht zuletzt auch durch das gesetzlich ausdrücklich geregelte sog. Rüge- und Präklusionsregime, komplexe Auswahl- und Bewertungskriterien und eine Vielzahl von formellen und inhaltlichen Detailfragen. Für den Fall einer Netzübernahme nach Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages ist auch heute noch eine Vielzahl von Rechtsfragen ungeklärt. Durch unseren interdisziplinären Ansatz, der Regulierungsexpert*innen, auf das Energie-, Konzessions- und Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwält*innen, Vertragsjurist*innen und erfahrene Bewertungsexpert*innen zusammenbringt, bieten wir Ihnen eine passgenaue Leistung aus einer Hand.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unseren Beratungsleistungen und Projekterfahrungen:
- Darstellung von Handlungsoptionen für die Kommune (Neuvergabe an eigene Unternehmen, an Dritte oder Gründung von neuen Gesellschaften)
- Umfassende Begleitung von Kommunen bei der Konzeption und Durchführung des Konzessionsverfahrens, insbesondere durch Strukturierung des wettbewerblichen Auswahlverfahrens, Aufstellung von diskriminierungsfreien Kriterienkatalogen und transparente Auswertung der Bieterangebote inkl. umfassender Dokumentation, Kommunikation mit den Bietern, insbesondere auch im Rüge- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Juristische, kaufmännische und technische Beratung von EVU im Konzessionsverfahren von der Interessenbekundung bis zur finalen Angebotserstellung unter Beachtung aller etwaigen Rügeobliegenheiten
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Kooperationslösungen
- Erarbeitung von Vertragsinhalten (z. B. Konzessions-, Pacht-, Dienstleistungs- und Gesellschaftsverträge)
- Langfristige Wirtschaftsplanung zur Beurteilung der künftigen finanziellen Rückflüsse aus dem Netzeigentum und dem Netzbetrieb
- Erstellung von Businessplänen, Cash-Flow-Analysen und integrierten Erfolgsvorschaurechnungen
- Ermittlung von Einsparpotenzialen zur Steigerung des Ertragspotenzials in der Anreizregulierung
- Evaluierung strategischer Vorteile für EVU beim Zugewinn von Versorgungsgebieten
- Prüfung von technischen Mengengerüsten und Vervollständigung fehlender Informationen
- Rentabilität von Investitionsvarianten
- Gemeinsame Erarbeitung von Verhandlungsstrategien
- Begleitung von Netzübernahmen nach Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages (z. B. Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Erarbeitung eines Netztrennungskonzepts, Ermittlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung, Ermittlung der übergehenden Erlösobergrenze)
- Wertermittlungen - auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger - von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen (Sachzeitwert, Ertragswert, kalkulatorischer Restwert)
- Entscheidungsvorbereitung und Präsentation in politischen Gremien, bei Aufsichtsräten und Gesellschafter*innen