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Steuerberatung mit Branchenfokus

Steuerberatung in der leitungsgebundenen Energie- und Wasserwirtschaft heißt heute mehr denn je, sich frühzeitig und proaktiv den Änderungen zu stellen, die etwa der Wettbewerb um Kunden und Versorgungsgebiete oder der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber durch neue Vorschriften initiiert. Die Herausforderungen an eine nach vorne ausgerichtete steuerliche Gestaltung oder betriebliche Umstrukturierung sind vielschichtig und komplex. Gerade deshalb legen wir großen Wert auf ganzheitliche Betrachtungen und Lösungsansätze, die erst aus dem Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen unter einem Dach (etwa Vergabe-, Gesellschafts-, Energie-, Energiewirtschafts- und Steuerrecht) den erwarteten Mehrwert für den Mandanten bringt.

Steuerliche Herausforderungen – Wir unterstützen Sie

Bilanzsteuerrechtliche Fragen haben in der Beratung der Energie- und Wasserwirtschaft immer schon eine große Rolle gespielt, da branchenspezifische Sachfragen nicht oder mitunter nur unzureichend durch allgemeine bilanzsteuerliche Grundsätze abgebildet werden oder Bewährtes gegen neue Rechtsansichten verteidigt werden muss. Hier gilt es, den Mandanten sowohl bei aktuellen Bilanzierungsfragen und Bilanzansätzen kompetent und rechtssicher zu unterstützen als ihn auch bei laufenden steuerlichen Außenprüfungen zu begleiten; sofern Rechtspositionen nur über den ordentlichen Finanzgerichtsweg eingefordert werden können, vertreten wir natürlich auch vor allen Finanzgerichten seine Rechts- und Sachposition.

Hier finden Sie einen Auszug aus unseren steuerlichen Beratungsleistungen und Projekterfahrungen:

  • Gestaltungsberatung (z.B. Herstellung eines steuerlichen Querverbunds, Gründung von Netzgesellschaften mit Aufnahme weiterer Partner, Bürgerbeteiligungen, Umstrukturierungen von Versorgungsunternehmen unter Einbindung kommunaler Aufgaben, Begleitung bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten, Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, laufende Fragestellungen und Projekte im Zusammenhang mit den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD))
  • Strom- und Energiesteuern (laufende steuerliche Beratung, Stromsteuer-/Energiesteueranmeldungen einschließlich Entlastungsanträge, Vertretung in Verfahren vor der Zollverwaltung oder Fragestellungen rund um die Verfahrensdokumentation nach § 4 Abs. 2 StromStV bzw. § 79 Abs. 2 EnergieStV). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch im Bereich Energieintensive Unternehmen
  • Bilanzsteuerliche Fragen (z.B. Rückstellungen im Regulierungsbereich oder aus Energielieferverträgen, bilanzielle Anforderungen an die Abbildung von Bewertungseinheiten aus Energiebeschaffungsportfolien)
  • Umsatzsteuern (z.B. Umsatzsteuerbarkeit des sog. "Kommunalrabattes" bzw. der Konzessionsabgabe oder das Reverse-Charge-Verfahren im Energiehandel)
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Erstellung von Steuererklärungen auch unter Berücksichtigung von Spartentrennungen nach § 8 Abs. 9 KStG
  • Inhouse-Seminare zu ausgewählten, fachspezifischen Bilanzierungsfragen
  • Tax - Compliance (Prüfung bzw. Erstellung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Einhaltung bzw. Erfüllung der steuerlichen Pflichten)
  • Interessenvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
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