Entsorgungswirtschaft
Expertise in der Entsorgungswirtschaft
Das Aufgabengebiet der kommunalen Entsorgungswirtschaft ist durch einen stetigen Wandel geprägt. Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, steuerrechtliche Änderungen, der demographische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung sind in diesem Zusammenhang nur einige der wesentlichen Aspekte. In der Folge stellt dies die Unternehmen der kommunalen Entsorgungswirtschaft immer wieder vor neue An- und Herausforderungen.
Das von PKF Fasselt speziell auf die Bedürfnisse kommunaler Entsorger interdisziplinär ausgerichtete Team aus Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Betriebswirtschaftler*innen, Rechtsanwält*innen und Ingenieur*innen unterstützt Unternehmen und Einrichtungen bei der Bewältigung der an sie gestellten An- und Herausforderungen.
Wir prüfen und beraten seit vielen Jahrzehnten Unternehmen der kommunalen Entsorgungswirtschaft unterschiedlicher Rechtsformen und gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen (Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Kapital- und Personengesellschaften). Detaillierte Kenntnisse der branchenspezifischen rechtlichen Normen, z. B. Kommunalabgabengesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klärschlammverordnung, Kommunalunternehmens- und Eigenbetriebsverordnung sowie der besonderen Bilanzierungs- und Steuerthemen sind für uns selbstverständlich.
Unser Tätigkeitskonzept stellt dabei die umfassende Betreuung unserer Mandanten aus einer Hand in Fragen der Bilanzierung und Prüfung, der Steuerberatung, der Rechtsberatung, der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie der IT-Beratung in den Mittelpunkt. Auch zu preisrechtlichen, vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Fragestellungen sowie Compliance-Themen verfügen wir über langjährige Expertise. Über unser energiewirtschaftliches Team decken wir zudem das gesamte Spektrum energiewirtschaftlicher Bestätigungsleistungen, wie z. B. Bescheinigungen nach EEG für EEG-Anlagenbetreiber und Bescheinigungen nach KWK-G für Einspeiser, ab.
Kommunale Entsorgungswirtschaft - unser Leistungsspektrum im Überblick
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung von kommunalen Entsorgungsunternehmen verschiedener Rechtsformen und Bundesländer stellt seit vielen Jahrzehnten einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt unseres Branchenteams „Öffentlicher Sektor“ dar.
Bei der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen für kommunale Entsorgungsunternehmen wenden wir den berufsrechtlich vorgesehenen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Dabei passen wir unser Prüfungsvorgehen individuell an die Rechtsform, die länderspezifischen Rechtsvorschriften, die Organisationstruktur und das Aufgabenspektrum eines jeden kommunalen Entsorgers an. Unsere Expertise umfasst dabei die folgenden wesentlichen Gebühren- und Dienstleistungsbereiche:
- Abfallwirtschaft
- Entwässerung
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Friedhofswesen
- Grünpflege
- Straßenunterhaltung
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für kommunale Entsorgungsunternehmen sind wir mit den branchenspezifischen Besonderheiten sowie den übernommenen Gebühren- und Dienstleistungsbereichen bestens vertraut. Unsere Spezialkenntnisse im Zusammenhang mit Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für kommunale Entsorger umfassen insbesondere die folgenden Themen:
- Gebühren- und öffentliches Preisrecht (LSP)
- Bilanzierung von Kanalanlagevermögen, insbesondere Abgrenzung von Anschaffungskosten zwischen Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie zwischen Instandhaltung und aktivierungsfähigem Aufwendungen
- Bilanzierung von Investitionszuschüssen sowie von Beiträgen nach KAG und BauGB
- Ansatz und Bewertung von Deponierückstellungen
- branchenspezifische steuerliche Themen, z.B. Gebietsteilungsmodell, Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG
- Kontentrennung nach § 6b EnWG
Für spezielle Fragestellungen können wir jederzeit Expert*innen aus unterschiedlichen Spezialgebieten, z. B. aus dem Vergabe-, Gebühren-, Preis- oder Steuerrecht sowie dem IT-Bereich zu Rate ziehen. So erreichen wir stets ein qualitativ hochwertiges Prüfungsergebnis mit Mehrwert für unsere Mandanten und sind kompetenter Ansprechpartner insbesondere für Geschäftsführer*innen, Vorstände, Betriebsleiter*innen und Aufsichtsgremien.
Neben den klassischen Abschlussprüfungsleistungen bieten wir für kommunale Entsorger branchenbezogene Prüfungs- und Bestätigungsleistungen an. Dazu zählen insbesondere:
- LSP-Preisprüfungen
- Prüfungen von Gebührenkalkulationen
- Package-Prüfungen für Konzern- oder für Gesamtabschlüsse von Kommunen
- Bescheinigungen nach EEG
- Bescheinigungen nach KWK-G
- Prüfung von betriebswirtschaftlichen Berechnungen/Kalkulationen
Steuerberatung
Steuerberatung im öffentlichen Bereich
Schon lange ist die öffentliche Hand mit ihren Einrichtungen und Unternehmen nicht mehr nur im hoheitlichen Bereich tätig. Sie führt in vielfältiger Weise auch wirtschaftliche Tätigkeiten durch. Mehr dazu lesen Sie unter Steuerberatung.
Preis- und Gebührenrecht
Gerade in den Bereichen der Abwasserentsorgung und der Abfallwirtschaft nehmen Entgelt- und Gebührenkalkulationen eine zentrale Rolle ein. Widersprüche gegen Gebührenentscheide, fehlende Dokumentation von Kalkulationsgrundlagen, verursachungsgerechte Kosten- und Leistungsrechnung, konsistente Betriebsabrechnungsbögen, Abweichung zwischen der Vor- und Nachkalkulation sind nur einige Stichworte, die das komplexe Themengebiet hier umreißen.
Zu diesen Fragestellungen helfen wir Ihnen gerade mit unserer interdisziplinären Aufstellung aus Wirtschaftsprüfer*innen, Jurist*innen und Ingenieuer*innen mit Branchen-Know-How effizient weiter.
Unsere Leistungen umfassen dabei vor allem:
- Kalkulation und Preisbildung für öffentliche Aufträge sowie Gebührenkalkulationen nach KAG
- Entgeltkalkulationen nach VOPR 30/53 und LSP
- Unterstützung in Preisprüfungsverfahren nach LSP
- Beratung bei gebührenrechtlichen Verfahren
- Erstellung von Gebührensatzungen
- Unterstützung bei Gebühren- und Entgelt-Rechtsstreitigkeiten
- Ermittlung kalkulatorischer Zinssätze zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
- Prüfung von Kosten- und Leistungsrechnungen
- Technisch-betriebswirtschaftliche Beurteilung von Kostenverteilungsmodellen
- Prüfung der Kostenansätze dem Grunde und der Höhe nach
- Berücksichtigung ständiger Rechtsprechung
Vergaberecht
Das Vergaberecht nimmt seit Jahren rasant an Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen und die konkretisierende Rechtssprechung dazu entwickeln sich dynamisch weiter, gerade auch im Entsorgunsbereich. Ohne spezialisierte rechtliche Beratung sind die zwingend zu beachtenen Vorgaben kaum noch verlässlich zu handhaben.
Wir bearbeiten die unterschiedlichsten vergaberechtlichen Fragestellungen, gerade auch im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, bei dessen Durchführung, bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, sowohl auf Seiten der Auftraggeber wie auch der Bewerber und Bieter.
Unsere Beratung umfasst dabei vor allem:
- Beratung und Beurteilung vergaberechtlicher Relevanz bei anstehenden Leistungsbeziehungen
- Prüfung einschlägiger Ausnahmetatbestände
- Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
- Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
- Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
- Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit den Themen des europäischen und/oder nationalen Vergaberechts befassten Sachbearbeiter
EU-Beihilferecht
Durch das EU-Wettbewerbsrecht der Art. 101 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besteht bereits ein von Gesetzes wegen wirksames Verbot unzulässiger und unangemeldeter nationaler Beihilfen. Dieses schlägt sich in den speziellen Vorschriften der Art. 107 und 108 AEUV sowie einschlägigen sekundärrechtlichen Regelungen nieder. Zur Beachtung und Einhaltung dieser EU-beihilferechtlichen Vorschriften sind auch die kommunalen Hoheitsträger und ihre Einrichtungen in der Entsorgungswirtschaft verpflichtet.
Ein Großteil der Leistungen in der die Abwasser- und Abfallwirtschaft umfassenden Entsorgungswirtschaft wird gebührenfinanziert und als hoheitliche Daseinsvorsorgeaufgabe qualifiziert. Ein EU-Beihilferisiko, z.B. bei einer Bürgschaftsgewährung, tritt hier eher selten auf. Abzugrenzen davon sind - besonders im Abfallbereich - wirtschaftliche Tätigkeiten, deren staatliche Förderung EU-beihilferechtlich bedeutsam sein kann.
Unsere EU-beihilferechtliche Beratung umfasst daher:
- Screening EU-beihilferechtsrelevanter Sachverhalte
- Beratung der öffentlichen Hand als Beihilfegeber wie auch beihilfempfangende (Beteiligungs-)Unternehmen zu allen Fragen des EU-Beihilferechts
- Erarbeitung von Lösungen zur rechtlichen Absicherung EU-beihilferelevanter Sachverhalte
- Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit EU-beihilferechtlichen Aufgabenstellungen befassten Mitarbeiter*innen
Organisationsrechtliche Beratung
Öffentliche Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform -, Kommunen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Entsorgungswirtschaft als einem der vielschichtigen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge agieren, sind Adressaten der kommunalrechtlichen Vorschriften, vor allem der Vorgaben der jeweiligen Gemeindeordnungen mit ihren Regelungen zur wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Betätigung.
Wir verfügen über langjährige vertiefte Expertise gerade auf den Gebieten der Abwasser- und Abfallwirtschaft.
Dazu gehören Beratungsdienstleistungen bei der Wahl von Organisationsmodellen und deren vertragliche Umsetzung, aber insbesondere auch alle Einzelfragen im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäft bis hin zur Prozessführung.
Unsere detaillierten Kenntnisse und breiten Erfahrungen in dem vom öffentlichen Wirtschaftsrecht erfassten Sektor garantieren eine maßgeschneiderte Beratung und effiziente Lösungen.
Unsere Leistungen umfassen dabei vor allem:
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Durchführung von (Legal) Due Diligences
- Rechtliche Gestaltung optimierter Unternehmensstrukturen
- Konzeption, Moderation und Ausarbeitung von Kooperationsvorhaben, Ausgliederungen und Rekommunalisierungen
- Wirtschaftlichkeits- und Synergieanalysen
- Unternehmensbewertung
- Rechtliche Gestaltung von Privatisierungen und Rekommunalisierungsprojekten
- Abstimmung und Umsetzung der Wahl von Organisationsformen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Vertragsgestaltung:
- Erstellung von Betriebsführungs- oder Betreiberverträgen, Ver- und Entsorgungsverträgen
- Entwurf von Unternehmens- und Abgabensatzungen
- Lösung kommunalabgabenrechtlicher sowie preisrechtlicher Fragestellungen
- Prüfung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen
- Unterstützung in gerichtlichen Klageverfahren und kartellrechtlichen Auseinandersetzungen
IT-Prüfung und -Beratung
Unsere Leistungen im Bereich der IT-Prüfung umfassen insbesondere die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen sowie der IT-Sicherheit im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.
Darüber hinaus führen wir projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 durch. Im Vordergrund stehen hier Prüfungen bei der Einführung oder bei wesentlichen Veränderungen rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen in Kombination mit einer projektbegleitenden Qualitätssicherung.
Ebenfalls zählen Software-Prüfungen nach IDW PS 880, d.h. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit von Softwareprodukten sowie die Prüfung des internen Kontrollsystems bei externen Dienstleistern (IDW PS 951) zu unserem Leistungsspektrum.
Im Bereich IT-Advisory unterstützen und beraten wir bei der Durchführung von IT-Projekten, wie bspw. hinsichtlich Fragestellungen zur Umsetzung rechtlicher Anforderungen durch Ihre IT-Systeme (E-Rechnungsverordnung, GoBD, Kassensicherheitsverordnung u.a.m.), GoBD-konformer Dokumentationen oder der Erstellung von effizienten Migrationskonzepten.
Im Bereich IT-Sicherheit beraten wir Sie bei der Schaffung hinreichend sicherer rechnungslegungsrelevanter Prozesse, Funktionen und Datenstrukturen. Wir beraten Sie bei der Steuerung von Zugriffen (Identifizierung berechtigter Benutzer und Systeme sowie Berechtigungsmanagement) sowie der Identifizierung unerlaubter Zugriffe von außen (Hackerangriffe). Damit verbunden ist das IT-Risiko-Management. Hier steht die Beurteilung des Managements von Risiken, die durch Nutzung von IT-Systemen entstehen, sowie die Erstellung von Konzepten zum Management von IT-Risiken im Vordergrund.
Darüber hinaus gehören Beratungen im Bereich Datenschutz und IT-Compliance zu unseren Tätigkeitsfeldern. Hierzu zählen die Beratung bei der Auslagerung von Daten oder IT-Dienstleistungen (IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Projektmanagement etc.) und der Nutzung von Cloudsystemen, Unterstützung bei Datenschutzvereinbarungen und -konzepten (EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie die Erstellung von Verträgen mit IT-Bezug.
Die Beratung bei der Umsetzung wiederkehrender Aufgaben durch roboterbasierte Prozessautomation runden unser Portfolio ab.
Sonstige Beratung
Wir bieten Beratung und Unterstützung zu verschiedensten rechtlichen Fragestellungen. Auch die Steuerberatung sowie IT-bezogene Dienstleistungen gehören zu unseren Kernaufgaben.

Entsorgerforum
Im Fokus der PKF Veranstaltungen stehen aktuelle Themen aus der Entsorgungswirtschaft.

PKF Publikationen
Unsere PKF Publikationen greifen aktuelle Themen aus der Entsorgungswirtschaft auf.