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Compliance auf Wertstoffhöfen

Wertstoffhöfe sind abfallwirtschaftliche Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, privater Träger*innen oder Vereine. Zur Entsorgung der Abfälle oder Wertstoffe bringen die Abfallbesitzer diese zum Recyclinghof wo sie teilweise gegen eine Gebühr oder ein Entgelt entgegengenommen und im Anschluss verwertet bzw. entsorgt werden.

Strukturelle Merkmale von Wertstoffhöfen

Wertstoffhöfe weisen typische Merkmale auf, die das Risiko von Compliance-Verstößen erhöhen und daher die Einrichtung von Compliance-Strukturen notwendig machen:

  • Dezentrale Organisation, die nicht in die Kernprozesse eines Entsorgungsuntenehmens integriert ist,
  • Internes Kontrollsystem ist bedingt durch personelle Ausstattung häufig wenig ausgeprägt,
  • Geschäftsvorfälle werden überwiegend mittels Barzahlung abgewickelt,
  • Geschäfte finden an der Unternehmensgrenze statt und erhöhen das Risiko unzulässiger Absprachen,
  • Entsorgung von Schadstoffen ist teuer und schafft Anreize zur illegalen Entsorgung.

Risiken auf Wertstoffhöfen

Folgende Verhaltensrisiken durch Mitarbeiter/Innen stehen bei Wertstoffhöfen im Vordergrund:

  • Unterschlagung von Bareinnahmen,
  • Nichtbeachtung von Gebührensatzungen, keine oder zu geringe Erhebung von Gebühren,
  • Verwertung von Wertstoffen auf eigene Rechnung,
  • unzulässige Annahme von Schadstoffen.

Maßnahmen zur Herstellung von Compliance

„Compliance“ meint in diesem Zusammenhang, dass sich Unternehmen und Organe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien bewegen und in welcher Weise dies sichergestellt werden kann.

Besonderer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen auf Wertstoffe entsteht in der Regel in den Bereichen Personal, Umgang mit Bargeld, Abläufen bei der Entgelterhebung, bei der Einrichtung von Kontrollmechanismen (Aufsicht und Prüfung) sowie der angemessenen Reaktion auf festgestelltes Fehlverhalten.

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