Tax Compliance Management System im öffentlichen Sektor
Angesichts der Änderung der Besteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) und der immer komplexer werdenden steuerlichen Anforderungen für den öffentlichen Sektor ist ein internes Kontrollsystem für Steuern (Tax-Compliance-Management-System) ein wirksames Instrument, den Risiken und ihren handelnden Personen aktiv entgegen zu wirken.
Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 23.05.2016) misst der Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems zur Erfüllung steuerlicher Pflichten große Bedeutung zu. Ein Tax-Compliance-Management-System kann dazu dienen, das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit bei der strafrechtlichen Würdigung unrichtiger Steuergestaltung zu widerlegen. Der BGH (Urteil vom 09.05.2017) spricht einem Tax-Compliance-Management-System eine bußgeldmindernde Wirkung nach § 30 OWIG zu.