Nachfolge
Langfristige Perspektiven – dauerhafte Unterstützung von Familienunternehmen

Bei der Planung der Nachfolge wird im Regelfall eine Lösung innerhalb der Familie angestrebt. Doch auch Gestaltungen, die eine externe Unternehmensleitung vorsehen, sind weit verbreitet.
Erfahrungsgemäß ist es ratsam, diese Themen möglichst rechtzeitig und noch ohne Zeitdruck zu beginnen. Es stellen sich zu diesen Bereichen aus der Perspektive eines jeden betroffenen Familienmitglieds eine Vielzahl unterschiedlicher Detailfragen. Um diese möglichst Zielgenau im Interesse aller Familienmitglieder erfolgreich zu lösen, bedarf es fachübergreifendem Know-hows, um alle rechtlichen, steuerlichen und ökonomischen Aspekte umfassend zu beleuchten und eine maßgeschneiderte Lösung zu erstellen. Komplexe fachliche Themen liegen hierbei typischerweise in den Bereichen Schenkungsteuer und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus besteht nicht selten eine besondere Herausforderung in der Bedeutung der über längere Zeiträume in den verschiedenen Bereichen aufgebauten Emotionen der Beteiligten im Verhältnis zueinander.
In dieser sehr speziellen Phase eines Familienunternehmens ist ein ganzheitlich orientierter, aktiver, unternehmerisch denkende/r Berater*in, der/die sich idealerweise das Vertrauen aller Familienmitglieder*innen verdient hat, ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor im Nachfolgeprozess. Berater*innen, die neben den erforderlichen fachlichen Kenntnissen ein hohes Maß an Sozialkompetenz bei der Beratung von Mensch zu Mensch und von Unternehmer*in zu Unternehmer*in vorzuweisen haben, können gerade in einem spannungsgeladenen Umfeld zur Versachlichung des Miteinanders als essenzielle Grundlage für ein strukturiertes Vorgehen beitragen.
In diesem Zusammenhang kann die Schaffung einer sog. „Familiy Governance“ als Grundlage für das Miteinander in der Unternehmerfamilie sinnvoll sein. Durch Festlegung auf verbindliche Spielregeln soll die Führung und Kontrolle im Familienunternehmen organisiert werden und zugleich der Zusammenhalt der Familie gesichert werden.
Als Alternative zu einer Nachfolge in der Familie sollte – trotz emotionaler Bindung an das Familienunternehmen – ein Unternehmensverkauf niemals grundsätzlich ausgeschlossen werden. insbesondere, wenn an die kommende Führung des Unternehmens Anforderungen gestellt werden, die erkennbar nicht den Stärken des/der potentiellen Nachfolgers/Nachfolgerin entsprechen. In diesem Falle bietet sich zur Vorbereitung auf einen reibungslosen und erfolgreichen Verkaufsprozess unsere sogenannte Exit-Readiness-Analyse an.
Unabhängig von der konkreten Nachfolgeplanung oder eines Unternehmensverkaufs sollte der/die Familienunternehmer*in aber bereits vorher im Rahmen seines Unternehmertestaments (idealerweise in Abstimmung mit seinem/seiner Berater*in) klare und praktikable Regelungen für die Zeit nach seinem Ableben treffen. Diese sollten auch mit den Betroffenen eingehend und möglichst einvernehmlich besprochen werden. Das Unternehmertestament sollte regelmäßig - spätestens alle 5 Jahre - aktualisiert werden.
Zur Vorsorge gehören neben der Betreuungs- und Vorsorgevollmacht sowie ggf. einer Patientenverfügung auch folgende sehr praktische Maßnahmen für den Ernstfall, vergleichbar mit der Ausstattung eines Notfallkoffers:
- Hinweis auf Fundstellen von wichtigen Passwörtern, Zugangscodes und Schlüsseln
- Unterschriftsregelungen, Vollmachten
- Wichtige Verträge
- Wichtige Kontaktdaten (Familienangehörige, Berater*innen, Kooperationspartner*innen etc.)
- Operativer Notfallplan mit detaillierten Anweisungen (bspw. bzgl. mündlicher Sonderabsprachen mit Kund*innen oder Mitarbeiter*innen)
Zur optimalen Vorbereitung einer planmäßigen Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten und zu den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer zeitlich nicht geplanten Nachfolge im Erbfall beraten Sie unsere Berater*innen von PKF Fasselt gerne im Zusammenhang mit diesem sehr breiten Themenspektrum. Dabei sorgen wir unter aktiver Einbindung der beteiligten Persönlichkeiten sehr individuell für passgenaue fachliche Lösungen unter Berücksichtigung zivil- und gesellschaftsrechtlicher sowie steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten.
Erste Überlegungen zur Vorbereitung der Themen Unternehmensnachfolge und Vorsorge sollten nicht vor sich hergeschoben werden, sondern im Interesse aller Beteiligten frühzeitig angegangen werden.
Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen der Unternehmensnachfolge:
- Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Erb- oder Schenkungsverträgen
- Erbschaft-/schenkungsteuerliche Beratung und Planung
- Übernahme sämtlicher steuerlicher Deklarationspflichten
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen