Hochschulen
Expertise im Bereich Hochschulen
Voranschreitende Forderungen nach mehr Wirtschaftlichkeit sowie Transparenz stellen die Hochschulen in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Um diese Ziele zu erreichen ist mittlerweile in sechs Bundesländern das System der doppelten Buchführung zwingend vorgeschrieben – in fünf weiteren Bundesländern haben die Hochschulen ein Wahlrecht.
PKF Fasselt hat eine besondere Expertise in der Prüfung und Beratung von Hochschulen entwickelt. Diesen Spezialbereich haben wir in den letzten zehn Jahren kontinuierlich ausgebaut und verfügen daher über detaillierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung sowie entsprechende personelle Ressourcen.
Hochschulen - unser Leistungsspektrum im Überblick
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Jahresabschlussprüfungen bei Hochschulen gehören seit vielen Jahren zu den Kernkompetenzen unseres Branchenteams „Öffentlicher Sektor“.
Die Jahresabschlussprüfungen werden von einem Team durchgeführt, in dem alle Mitarbeiter*innen über umfangreiche Erfahrungen in der Prüfung und Beratung von Hochschulen verfügen. Auch behalten wir stets die unterschiedlichen bundeslandspezifischen Rechnungslegungsvorschriften für Hochschulen im Blick und beteiligen uns aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschulrechnungslegung. Mit diesem Know-how sind wir kompetenter Ansprechpartner für unsere Mandanten, insbesondere für die Hochschulleitung, die Dezernent*innen sowie die Mitglieder*innen des Hochschulrates.
Unsere Jahresabschlussprüfungen für Hochschulen führen wir unter Anwendung des berufsrechtlich vorgesehenen risikoorientierten Prüfungsansatzes durch und passen unser Prüfungsvorgehen bei jeder Hochschule den individuellen Gegebenheiten und Organisationsstrukturen an. Unsere Prüfungsergebnisse stellen wir in der Sitzung des zuständigen Aufsichtsgremiums (z. B. Hochschulrat), in der über den Jahresabschluss beraten wird, vor.
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Jahresabschlussprüfungen für Hochschulen sind wir mit den besonderen Strukturen und Anforderungen sowie den Aufgabenbereichen von Hochschulen bestens vertraut. Unser Spezialwissen im Zusammenhang mit Jahresabschlussprüfungen für Hochschulen umfasst insbesondere die folgenden Themen:
- Bilanzierung von Sondermitteln (bspw. Hochschulpakt, Qualitätsverbesserungsmittel - QVM, Sondermittel des Landes und des Bundes, Investitionszuschüsse)
- Bilanzielle Abbildung von Baumaßnahmen und deren Finanzierungen (bspw. Baukostenzuschüsse, Hochschulmodernisierungsprogramm - HMoP, Hochschulbaukonsolidierungsprogramm - HKoP)
- Bewertung von Drittmittelprojekten - sowohl Antrags- als auch Auftragsforschung (z. B. Horizon 2020, EFRE, DFG-Förderungen)
- Rücklagenbildung
- Trennungsrechnung
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG
- Prüfung der Jahresabschlüsse von Stiftungen
- Prüfung kameraler Jahresabschlüsse
In wesentlichen und komplexen Bereichen können wir jederzeit Expert*innen aus unterschiedlichen anderen Fachgebieten, z. B. aus dem Vergabe-, Beihilfe- oder Steuerrecht sowie dem IT-Bereich hinzuziehen. So liefern wir stets ein qualitativ hochwertiges Prüfungsergebnis mit Mehrwert für unsere Mandanten.
Zusätzlich bieten wir für Hochschulen die Prüfung von Drittmittel-Verwendungsnachweisen und Mittelabrufen an. Hierbei passen wir unsere Prüfungshandlungen sowie die jeweilige Berichterstattung individuell an die Anforderungen der jeweiligen Drittmittelgeber an.
Steuerberatung
Steuerberatung im öffentlichen Bereich
Schon lange ist die öffentliche Hand mit ihren Einrichtungen und Unternehmen nicht mehr nur im hoheitlichen Bereich tätig. Sie führt in vielfältiger Weise auch wirtschaftliche Tätigkeiten durch. Mehr dazu lesen Sie unter Steuerberatung.
Vergaberecht
Das Vergaberecht nimmt seit Jahren rasant an Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen und die konkretisierende Rechtssprechung dazu entwickeln sich dynamisch weiter. Ohne spezialisierte rechtliche Beratung sind die zwingend zu beachtenen Vorgaben kaum noch verlässlich zu handhaben.
Wir bearbeiten die unterschiedlichsten vergaberechtlichen Fragestellungen, gerade auch im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, bei dessen Durchführung, bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, sowohl auf Seiten der Auftraggeber wie auch der Bewerber und Bieter.
Unsere Beratung umfasst dabei vor allem:
- Beratung und Beurteilung vergaberechtlicher Relevanz bei anstehenden Leistungsbeziehungen
- Prüfung einschlägiger Ausnahmetatbestände
- Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
- Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
- Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
- Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit den Themen des europäischen und/oder nationalen Vergaberechts befassten Sachbearbeiter*innen
EU-Beihilferecht
Hochschulen (und Forschungseinrichtungen) unterliegen der grundsätzlichen staatlichen Finanzierung durch die Bundesländer. Zudem können sie sich über Fremdmittel finanzieren, die sie für die Erbringung als wirtschaftlich einzuordnende Tätigkeiten erhalten. In der Regel sind dies Gelder von Unternehmen für Auftragsforschung oder Gutachtenerstellung. Bei der Erarbeitung der Forschungsergebnisse oder Gutachten für Dritte dürfen grundsätzlich keine mit staatlichen Mitteln beschafften Geräte oder über staatliche Mittel bezahltes Personal eingesetzt werden, sofern die durch diesen Einsatz verursachten Kosten nicht entsprechend dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Andernfalls würden staatliche Mittel auf Umwegen einem Unternehmen zufließen und so einen Wettbewerbsvorteil begründen. Dies soll durch das Beihilfeverbot nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich vermieden werden.
Als Nachweis hierfür fordert der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 21.05.2014, dass die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Der Nachweis der korrekten Zuordnung der Kosten, Finanzierung und Erlöse kann im Jahresabschluss der betreffenden Einrichtung geführt werden.
Unsere EU-beihilferechtliche Beratung umfasst daher insbesondere
- Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Prüfung und Beratung bei der Einführung einer Trennungsrechnung (Kostenrechnung)
- Beratung und Erstellung einer EU-konformen Drittmittelrichtlinie
IT-Prüfung und -Beratung
Unsere Leistungen im Bereich der IT-Prüfung umfassen insbesondere die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen sowie der IT-Sicherheit im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.
Darüber hinaus führen wir projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 durch. Im Vordergrund stehen hier Prüfungen bei der Einführung oder bei wesentlichen Veränderungen rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen in Kombination mit einer projektbegleitenden Qualitätssicherung.
Ebenfalls zählen Software-Prüfungen nach IDW PS 880, d.h. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit von Softwareprodukten sowie die Prüfung des internen Kontrollsystems bei externen Dienstleistern (IDW PS 951) zu unserem Leistungsspektrum.
Im Bereich IT-Advisory unterstützen und beraten wir bei der Durchführung von IT-Projekten, wie bspw. hinsichtlich Fragestellungen zur Umsetzung rechtlicher Anforderungen durch Ihre IT-Systeme (E-Rechnungsverordnung, GoBD, Kassensicherheitsverordnung u.a.m.), GoBD-konformer Dokumentationen oder der Erstellung von effizienten Migrationskonzepten.
Im Bereich IT-Sicherheit beraten wir Sie bei der Schaffung hinreichend sicherer rechnungslegungsrelevanter Prozesse, Funktionen und Datenstrukturen. Wir beraten Sie bei der Steuerung von Zugriffen (Identifizierung berechtigter Benutzer und Systeme sowie Berechtigungsmanagement) sowie der Identifizierung unerlaubter Zugriffe von außen (Hackerangriffe). Damit verbunden ist das IT-Risiko-Management. Hier steht die Beurteilung des Managements von Risiken, die durch Nutzung von IT-Systemen entstehen, sowie die Erstellung von Konzepten zum Management von IT-Risiken im Vordergrund.
Darüber hinaus gehören Beratungen im Bereich Datenschutz und IT-Compliance zu unseren Tätigkeitsfeldern. Hierzu zählen die Beratung bei der Auslagerung von Daten oder IT-Dienstleistungen (IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Projektmanagement etc.) und der Nutzung von Cloudsystemen, Unterstützung bei Datenschutzvereinbarungen und -konzepten (EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie die Erstellung von Verträgen mit IT-Bezug.
Die Beratung bei der Umsetzung wiederkehrender Aufgaben durch roboterbasierte Prozessautomation runden unser Portfolio ab.
Sonstige Beratung
Wir bieten Beratung und Unterstützung zu verschiedensten rechtlichen Fragestellungen. Auch die Steuerberatung sowie IT-bezogene Dienstleistungen gehören zu unseren Kernaufgaben.

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