Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute

Auch als Konsequenz aus Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise sowie individuelle Krisen einzelner Finanzunternehmen, sehen sich eine Vielzahl von Unternehmen des Finanzsektors mit wachsenden regulatorischen, rechtlichen und bilanzrechtlichen Anforderungen konfrontiert:

  • Der klassische Zahlungsverkehr (payment) sorgt durch neue Regulierungen und neue Marktteilnehmer, die von Internet- und Technologiekonzernen (BigTechs) bis zu FinTechs reichen, für starke Veränderungen im Finanzsektor.
  • Die IT-Aufsicht entwickelt sich stetig weiter und Anforderungen an regulierte Unternehmen werden aus den europäischen Vorgaben beispielweise in den BAIT/VAIT/KAIT konkretisiert.
  • Compliance-Regelungen rücken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene stärker zusammen und werden vereinheitlicht. Beispiele hierfür sind die EU-Geldwäscherichtlinien oder die Ermöglichung eines stärkeren Hinweisgeberschutzes in Deutschland durch Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie.
  • Der Bereich Governance, Risk und Compliance (GRC) wird zunehmend durch die Anforderungen an eine nachhaltige Finanzwirtschaft („Sustainable Finance“) und die sich daraus auch für die Realwirtschaft ergebenden Chancen geprägt
  • Neue oder veränderte Rechnungslegungsvorschriften nach HGB oder IFRS und zusätzliche Meldeanforderungen/Stresstests vor dem Hintergrund sich verändernder politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

Für die sich hieraus ergebenden neuen Anforderungen bedarf es einer umfassenden Expertise, mit der innerhalb kürzester Zeit auch themen- und serviceübergreifende Lösungen erarbeitet werden.

Wir zeichnen uns durch eine umfassende Fach- und Branchenexpertise sowie langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Prüfung und Beratung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufsichtlich regulierte Unternehmen aus. Darunter fallen insbesondere Kreditinstitute oder Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute aber auch Zahlungsinstitute oder Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Unser Angebot richtet sich an

  • (CRR-) Kreditinstitute,
  • die Payment-Branche (Zahlungs-, E-Geldinstitute, FinTechs),
  • registrierte oder erlaubnispflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften,
  • Wertpapier- und Finanzdienstleistungsunternehmen (Vermögensverwalter und Anlageberater, Anlage- und Abschlussvermittler, Wertpapierhändler, Leasing- und Factoringunternehmen)
  • Versicherungsunternehmen sowie
  • Auslagerungsunternehmen mit aufsichtsrechtlicher Relevanz, beispielsweise IT-Dienstleistungen.
     

Wir beraten und betreuen, prüfen und unterstützen vor allem bei folgenden Themen:

Prüfung

  • Prüfung von Jahres- und Quartalsabschlüssen (HGB, IFRS, US-GAAP) unter Berücksichtigung der für ein Institut geltenden branchenspezifischen Rechnungslegungsnormen (KWG, ZAG, WplG, PrüfbV, ZahlprüfbV, RechKredV, RechZahlV u. a.)
  • Prüferische Durchsicht (Review) von nicht prüfungspflichtigen Abschlüssen und Zwischenabschlüssen sowie sämtlichen sonstigen gesetzlichen Pflichtprüfungen und gesellschaftsrechtlichen Sonderprüfungen
  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG/WpIG)
  • Prüfungen des Internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen gemäß IDW PS 951/ISAE 3402
  • Durchführung von Sonderprüfungen im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Kredit-, Finanzdienstleistungs-/Wertpapier- und Zahlungsinstituten (Kreditgeschäft, Geldwäscheprävention, Risikomanagement, Geschäftsorganisation u. a. nach § 44 KWG, § 88 WpHG, § 19 ZAG)

Beratung

  • Ausgestaltung des Risikomanagementsystems: Ein angemessen ausgestaltetes Risikomanagementsystem stellt einen wesentlichen Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a KWG, § 40 ff. WpIG bzw. § 27 ZAG dar. Insbesondere kleineren Kredit-, Finanzdienstleistungs-/Wertpapier- oder Zahlungsinstituten stellt sich häufig die Aufgabe, die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems mit dem Proportionalitätsprinzip in Einklang zu bringen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Aufgabe, reduzieren die Komplexität und stellen das Gleichgewicht zwischen der Größe Ihres Unternehmens einerseits und immanenten Geschäftsrisiken andererseits her.
  • Interne Revision: Die Interne Revision sichert die Funktionsfähigkeit und Justierung aller Instrumente des Corporate Governance. Sie sorgt für die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an geänderte wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen und ist ein wichtiges Instrument der Geschäftsleitung bei der Überprüfung der Angemessenheit der Aufbau- und Ablauforganisation und der Einhaltung des institutsspezifischen Internen Kontrollsystems.
  • Unterstützung bei M&A und Transaktionen, insbesondere Financial und Tax Due Diligence-Unterstützung bei der Prüfung von Compliance Management-Systemen (u. a. IDW PS 951), internen Kontrollsystemen, Risikomanagementsystemen sowie der internen Revision.
  • Sonderuntersuchungen: Im Rahmen forensischer Sonderuntersuchungen werden vermutete Regelverstöße zielgerichtet aufgeklärt und, sofern erwünscht, rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die frühzeitige Aufklärung von Regelverstößen trägt zur Minimierung von Vermögens- und Imageschäden bei. Wir unterstützen Sie bei der investigativen Untersuchung von Geschäftsvorfällen und anderen Unternehmenssachverhalten zur Aufklärung möglicher Regelverstöße, bei der Kommunikation mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, bei der Analyse von Schwachstellen und der Implementierung zielgerichteter Maßnahmen zur Prävention von Folgeverstößen.
  • Auslagerungsmanagement: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hatte am 25. Februar 2019 die Endfassung der Guidelines on Outsourcing veröffentlicht, die über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus auch für Zahlungs- und E-Geldinstitute Anwendung finden und über die bisher unter anderem in den MaRisk festgelegten Anforderungen hinausgehen. Die neuen Regelungen waren am 30. September 2019 in Kraft getreten, wobei für bereits bestehende Auslagerungsvereinbarungen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2021 bestehen.
  • Vorbereitung auf aufsichtsrechtliche Sonderprüfungen (Pre Check).
  • Recht, Finanzprodukte und sonstige Leistungen (Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Beihilferecht, Zivil- und Vertragsrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht).
  • Rechtliche Beratung: Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf, Zahlungsverkehrsrecht.
  • Steuerliche Beratung: (Anfertigung von Steuererklärungen, Unterstützung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen, steuergestaltende Beratung, Einführung, Begleitung und Erstellung der E-Bilanz, Beratung bei lohnsteuer- und umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten, Unternehmens- und Konzernsteuern im In- und Ausland (Ist-Steuern, latente Steuern).
  • Corporate Finance: Unternehmensbewertung, Fairness Opinions, Purchase Price Allocation, Unterstützung von Portfolio-Transaktionen und Carve-Outs, Restrukturierung und Sanierung.

Interne Revision und interne Projekte

Wir beraten und unterstützen Sie umfassend in allen internen Tätigkeitsfeldern, wie z. B.:

  • Beratung im Rahmen der Einführung einer Internen Revision
  • Durchführung der Internen Revision oder Unterstützung der Internen Revision in einzelnen Prüffeldern
  • Übernahme der Internen Revisionstätigkeit im Rahmen einer Teil- oder Vollauslagerung
  • Beratung im Rahmen der Erfüllung und rechtzeitigen Umsetzung neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen, z. B. in Auslagerungsfällen (EBA/GL/2019/02, MaRisk)
  • Unterstützung bei der Einführung von Risikomanagementsystemen
  • Unterstützung in der Vorbereitung auf gesetzliche Prüfungen und Sonderprüfungen und Begleitung während des gesamten Prüfungsablaufs
  • Unterstützung bei der Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen
  • Werthaltigkeitsprüfung von Sicherheiten (z. B. Immobilien, zedierte Forderungen)
  • Analyse des Internen Kontrollsystems und Verbesserung/Design von Handels-, Kredit-, Risikomanagement- und sonstigen Prozessen
  • Unterstützung im Bereich Geldwäscheprävention und Wertpapier-Compliance
  • Beratung und Unterstützung im aufsichtsrechtlichen Meldewesen
  • Implementierung und Beratung im Bereich Datenschutz, IT-Governance und Informationssicherheit
  • Übernahme der Aufgaben von (Teil)Bereichen des Rechnungswesens bei Auslagerungssachverhalten
  • Beratung im Rahmen der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen in Auslagerungsfällen (EBA/GL/2019/02, MaRisk)
  • Interne Revision: Prozesse, Ressourcen und Risiken gezielt steuern
  • IT-Systeme: Prüfung und Beratung
  • Compliance-Systeme: Beratung beim Aufbau, Umsetzung von Compliance-Maßnahmen
Zurück zum Seitenanfang