Öffentlicher Sektor
Expertise im öffentlichen Sektor
Voranschreitende Forderungen nach mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz sowie ein steigender Service-Anspruch stellen Kommunen und ihre Betriebe in ganz Deutschland ebenso vor große Herausforderungen wie die Erfüllung der immer anspruchsvoller werdenden gesellschaftlichen Aufgaben. Zudem unterliegen die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlichen Veränderungen.
Nur wer hier den Überblick behält, kann sich bietende Chancen nutzen und mit Risiken bewusst umgehen. PKF Fasselt unterstützt Sie mit einem speziell für Ihre Bedürfnisse zusammengestellten Expert*innenteam bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen.
Unser Leistungsspektrum im Überblick
Jahres- und Gesamtabschlussprüfung
Jahres- und Gesamtabschlussprüfungen für Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen verschiedener Rechtsformen (z. B. Anstalten öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe und Zweckverbände) und Bundesländer zählen seit über 20 Jahren zu der Kernkompetenz unseres Branchenteams „Öffentlicher Sektor“.
Die Prüfung von Jahres- und Gesamtabschlüssen von Gebietskörperschaften und kommunalen Eigenbetrieben sowie Zweckverbänden, die nach den kommunalen Rechnungslegungsgrundsätzen ihre Jahres- bzw. Gesamtabschlüsse aufstellen, führen wir unter Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Unser Prüfungsvorgehen richten wir dabei an den individuellen Gegebenheiten der Gebietskörperschaft aus und berücksichtigen dabei die länderspezifischen Rechtsvorschriften. Unsere Prüfungsergebnisse präsentieren wir dem Rat bzw. dem zuständigen Aufsichtsgremium. Auf diese Weise liefern wir unseren Mandanten qualitativ hochwertige Prüfungsergebnisse mit Mehrwert.
Für komplexe fachspezifische Fragestellungen können wir hausintern auf Spezialist*innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, z. B. aus dem Vergabe-, Gebühren-, Preis- oder Steuerrecht sowie dem IT-Bereich zurückgreifen. Wir bieten damit unseren Mandanten Betreuung in vielfältigen Fragestellungen aus einer Hand und sind kompetenter Ansprechpartner, insbesondere für Bürgermeister*innen, Beigeordnete, Kämmerer*innen sowie Mitgliedern von Rechnungsprüfungsausschüssen und Mitarbeiter*innen von Rechnungsprüfungsämtern.
Aufgrund unserer besonderen Expertise im Bereich von Jahres- und Gesamtabschlussprüfungen für Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen kennen wir die speziellen kommunalen Aufgabenbereiche und Strukturen. In diesem Zusammenhang möchten wir vor allem die folgenden Themen hervorheben:
- Bilanzielle Abbildung von Gebühren und Steuern (z. B. Gewerbe- und Grundsteuer)
- Bilanzielle Behandlung von Gebührenüberdeckungen
- Bewertung von kommunalem Infrastrukturvermögen (z. B. Straßen, Brücken und Deiche)
- Bilanzielle Abbildung von kommunalen Grundstücken und Gebäuden (z. B. Wälder, Forsten, Kindergärten und Schulen)
- Passivierung von Pensionsrückstellungen für Beamt*innen
- Abgrenzung von vorausgezahlten Gebühren für die Grabnutzung
- Abbildung von Zuschüssen und Beiträgen in der Bilanz
- Haushaltsrechtliche Besonderheiten (z. B. Haushaltsplan, Produktbereiche, Finanzrechnung)
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG bei kommunalen Unternehmen
Neben den Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet unser Leistungsportfolio für Gebietskörperschaften und kommunale Eigenbetriebe oder Zweckverbände weitere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen. Dies sind vor allem:
- Package-Prüfungen für Gesamtabschlüsse
- Prüfung von betriebswirtschaftlichen Berechnungen/Kalkulationen
- Prüfungen von Gebührenkalkulationen
Erstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
Nicht nur hinsichtlich der Prüfung, sondern auch im Hinblick auf die Erstellung kommunaler Gesamtabschlüsse verfügen wir über langjährige und vielfältige Erfahrungen. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei neben konzeptioneller Grundlagenarbeit, wie der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der Überleitung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse auf die Vorgaben der kommunalen Rechnungslegungsvorschriften bzw. der städtischen Gesamtabschlussrichtlinie, insbesondere
- die Erstellung des Summenabschlusses,
- die Durchführung der Kapitalkonsolidierung, einschließlich der Aufdeckung, Verteilung und Fortschreibung stiller Reserven und Lasten,
- die Schuldenkonsolidierung,
- die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung,
- die Aufstellung von Gesamtanlagen- und Gesamtverbindlichkeitenspiegel,
- die Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung und
- die Erstellung von Gesamtanhang und Gesamtlagebericht.
Auf Wunsch berichten wir Ihnen gerne in Form eines Erstellungsberichts über Inhalte und Ergebnisse unserer Tätigkeit und stehen bei Bedarf im Rahmen einer Prüfung der von uns erstellten Gesamtabschlüsse für Auskünfte zur Verfügung.
Wenn wir hiermit Ihr Interesse an unserem Leistungspaket für Ihren kommunalen Gesamtabschluss geweckt haben, sprechen Sie uns gerne an!
Steuerberatung
Steuerberatung im öffentlichen Bereich
Schon lange ist die öffentliche Hand mit ihren Einrichtungen und Unternehmen nicht mehr nur im hoheitlichen Bereich tätig. Sie führt in vielfältiger Weise auch wirtschaftliche Tätigkeiten durch. Mehr dazu lesen Sie unter Steuerberatung.
Preis- und Gebührenrecht
Gerade in den Bereichen der Abwasserentsorgung und der Abfallwirtschaft nehmen Entgelt- und Gebührenkalkulationen eine zentrale Rolle ein. Widersprüche gegen Gebührenentscheide, fehlende Dokumentation von Kalkulationsgrundlagen, verursachungsgerechte Kosten- und Leistungsrechnung, konsistente Betriebsabrechnungsbögen, Abweichung zwischen der Vor- und Nachkalkulation sind nur einige Stichworte, die das komplexe Themengebiet hier umreißen.
Zu diesen Fragestellungen helfen wir Ihnen gerade mit unserer interdisziplinären Aufstellung aus Wirtschaftsprüfer*innen, Jurist*innen und Ingenieur*innen mit Branchen-Know-How effizient weiter.
Unsere Leistungen umfassen dabei vor allem:
- Kalkulation und Preisbildung für öffentliche Aufträge sowie Gebührenkalkulationen nach KAG
- Entgeltkalkulationen nach VOPR 30/53 und LSP
- Unterstützung in Preisprüfungsverfahren nach LSP
- Beratung bei gebührenrechtlichen Verfahren
- Erstellung von Gebührensatzungen
- Unterstützung bei Gebühren- und Entgelt-Rechtsstreitigkeiten
- Ermittlung kalkulatorischer Zinssätze zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
- Prüfung von Kosten- und Leistungsrechnungen
- Technisch-betriebswirtschaftliche Beurteilung von Kostenverteilungsmodellen
- Prüfung der Kostenansätze dem Grunde und der Höhe nach
- Berücksichtigung ständiger Rechtsprechung
Vergaberecht
Das Vergaberecht nimmt seit Jahren rasant an Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen und die konkretisierende Rechtssprechung dazu entwickeln sich dynamisch weiter, gerade auch im Entsorgunsbereich. Ohne spezialisierte rechtliche Beratung sind die zwingend zu beachtenen Vorgaben kaum noch verlässlich zu handhaben.
Wir bearbeiten die unterschiedlichsten vergaberechtlichen Fragestellungen, gerade auch im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, bei dessen Durchführung, bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, sowohl auf Seiten der Auftraggeber wie auch der Bewerber und Bieter.
Unsere Beratung umfasst dabei vor allem:
- Beratung und Beurteilung vergaberechtlicher Relevanz bei anstehenden Leistungsbeziehungen
- Prüfung einschlägiger Ausnahmetatbestände
- Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
- Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
- Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
- Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit den Themen des europäischen und/oder nationalen Vergaberechts befassten Sachbearbeiter*innen
Interview zum Thema "Vergaberecht"
Susanne Blask von PKF Fasselt im Interview mit der IST-Hochschule für Management zum Thema "Vergaberecht"
EU-Beihilferecht
Um zu verhindern, dass staatliche Zuwendungen den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinträchtigen, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, sind staatliche Beihilfen im Grundsatz verboten. Dieses EU-beihilferechtliche Grundprinzip bindet gerade auch die öffentliche Hand und entfaltet insbesondere für die Kommunen als Träger öffentlicher Gewalt umfangreiche Prüfungspflichten und damit einhergehend gegebenenfalls weitere Anmelde-, Dokumentations- und Kommunikationspflichten.
Die Kommune muss sicherstellen, dass in ihren Beziehungen zu (Beteiligungs-)Unternehmen diese keine unzulässigen Vorteile erhalten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Begünstigungen durch direkte finanzielle Zahlungen und Zuwendungen, durch Bürgschaften, Darlehen oder aber indirekt über andere Wege bewirkt werden. Kommt die Kommune zu dem Ergebnis, dass der EU-Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt ist, gilt ein Durchführungsverbot und die beabsichtigte Beihilfe ist zwingend bei der EU-Kommission anzumelden, sog. Notifizierungspflicht - es sei denn, ein Ausnahmetatbestand erlaubt die Gewährung der Beihilfe. In diesem Fall bedarf es jedoch grundsätzlich noch weiterer Umsetzungsakte, um Einklang zwischen der konkreten Maßnahme und dem EU-Beihilferecht herzustellen.
Unsere EU-beihilferechtliche Beratung umfasst daher
- Screening EU-beihilferechtsrelvanter Sachverhalte
- Beratung der öffentlicheb Hand als Beihilfegeber wie auch Beratung von beihilfeempfangenden (Beteiligungs-)Unternehmen zu allen Fragen des EU-Beihilferechts
- Erarbeitung von Lösungen zur rechtlichen Absicherung EU-beihilferechtsrelevanter Sachverhalte
- Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit EU-beihilferechtlichen Aufgabenstellungen befassten Mitarbeiter*innen
Organisationsrechtliche Beratung
Öffentliche Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform -, Kommunen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Entsorgungswirtschaft als einem der vielschichtigen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge agieren, sind Adressaten der kommunalrechtlichen Vorschriften, vor allem der Vorgaben der jeweiligen Gemeindeordnungen mit ihren Regelungen zur wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Betätigung.
Wir verfügen über langjährige vertiefte Expertise gerade auf den Gebieten der Abwasser- und Abfallwirtschaft.
Dazu gehören Beratungsdienstleistungen bei der Wahl von Organisationsmodellen und deren vertragliche Umsetzung, aber insbesondere auch alle Einzelfragen im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäft bis hin zur Prozessführung.
Unsere detaillierten Kenntnisse und breiten Erfahrungen in dem vom öffentlichen Wirtschaftsrecht erfassten Sektor garantieren eine maßgeschneiderte Beratung und effiziente Lösungen.
Unsere Leistungen umfassen dabei vor allem:
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Durchführung von (Legal) Due Diligences
- Rechtliche Gestaltung optimierter Unternehmensstrukturen
- Konzeption, Moderation und Ausarbeitung von Kooperationsvorhaben, Ausgliederungen und Rekommunalisierungen
- Wirtschaftlichkeits- und Synergieanalysen
- Unternehmensbewertung
- Rechtliche Gestaltung von Privatisierungen und Rekommunalisierungsprojekten
- Abstimmung und Umsetzung der Wahl von Organisationsformen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Vertragsgestaltung:
- Erstellung von Betriebsführungs- oder Betreiberverträgen, Ver- und Entsorgungsverträgen
- Entwurf von Unternehmens- und Abgabensatzungen
- Lösung kommunalabgabenrechtlicher sowie preisrechtlicher Fragestellungen
- Prüfung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen
- Unterstützung in gerichtlichen Klageverfahren und kartellrechtlichen Auseinandersetzungen
IT-Prüfung und -Beratung
Unsere Leistungen im Bereich der IT-Prüfung umfassen insbesondere die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen sowie der IT-Sicherheit im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.
Darüber hinaus führen wir projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 durch. Im Vordergrund stehen hier Prüfungen bei der Einführung oder bei wesentlichen Veränderungen rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen in Kombination mit einer projektbegleitenden Qualitätssicherung.
Ebenfalls zählen Software-Prüfungen nach IDW PS 880, d.h. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit von Softwareprodukten sowie die Prüfung des internen Kontrollsystems bei externen Dienstleistern (IDW PS 951) zu unserem Leistungsspektrum.
Im Bereich IT-Advisory unterstützen und beraten wir bei der Durchführung von IT-Projekten, wie bspw. hinsichtlich Fragestellungen zur Umsetzung rechtlicher Anforderungen durch Ihre IT-Systeme (E-Rechnungsverordnung, GoBD, Kassensicherheitsverordnung u.a.m.), GoBD-konformer Dokumentationen oder der Erstellung von effizienten Migrationskonzepten.
Im Bereich IT-Sicherheit beraten wir Sie bei der Schaffung hinreichend sicherer rechnungslegungsrelevanter Prozesse, Funktionen und Datenstrukturen. Wir beraten Sie bei der Steuerung von Zugriffen (Identifizierung berechtigter Benutzer*innen und Systeme sowie Berechtigungsmanagement) sowie der Identifizierung unerlaubter Zugriffe von außen (Hackerangriffe). Damit verbunden ist das IT-Risiko-Management. Hier steht die Beurteilung des Managements von Risiken, die durch Nutzung von IT-Systemen entstehen, sowie die Erstellung von Konzepten zum Management von IT-Risiken im Vordergrund.
Darüber hinaus gehören Beratungen im Bereich Datenschutz und IT-Compliance zu unseren Tätigkeitsfeldern. Hierzu zählen die Beratung bei der Auslagerung von Daten oder IT-Dienstleistungen (IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Projektmanagement etc.) und der Nutzung von Cloudsystemen, Unterstützung bei Datenschutzvereinbarungen und -konzepten (EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie die Erstellung von Verträgen mit IT-Bezug.
Die Beratung bei der Umsetzung wiederkehrender Aufgaben durch roboterbasierte Prozessautomation runden unser Portfolio ab.
Sonstige Beratung
Wir bieten Beratung und Unterstützung zu verschiedensten rechtlichen Fragestellungen. Auch die Interne Revision sowie Compliance-Themen gehören zu unseren Aufgaben.

PKF Veranstaltungen
Im Fokus der PKF Veranstaltungen stehen aktuelle Themen aus dem Öffentlichen Sektor.

PKF Publikationen
Unsere PKF Publikationen greifen aktuelle Themen aus dem Öffentlichen Sektor auf.