Ausgewiesene Branchenexpertise im öffentlichen Sektor

Die Prüfung und Beratung im öffentlichen Sektor ist seit vielen Jahrzehnten einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. 

Ihre Ansprechpartnerin

Wir verfügen über ausgewiesene Branchenexpertise und entwickeln mit unseren Kenntnissen ein klares Verständnis für Ihre Anliegen und stehen Ihnen lösungsorientiert als Partner zur Verfügung.

Breitgefächertes Branchen Know-how

Neben Gebietskörperschaften prüfen und beraten wir bundesweit öffentliche Einrichtungen und Unternehmen verschiedenster Rechtsformen (Eigen- oder Landesbetriebe, AöRs, Verbände sowie privatrechtliche Unternehmen). Auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene unterstützen wir Branchen — von A wie Abfall bis Z wie Zoo. Besondere Expertise können wir in der Prüfung und Beratung von Gebietskörperschaften, kommunalen Entsorgungsunternehmen und Hochschulen vorweisen, wo wir branchenspezifisches Know-how und eingespielte, spezialisierte Teams aufgebaut haben.

Wir richten unsere Beratungs- und Prüfungsprozesse an Ihren Zielen und Bedürfnissen, unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Anforderungen, aus. 

Expertinnen und Experten aus interdisziplinären Teams 

Unser Anspruch ist es, aktuelle Themen mit großer Reichweite frühzeitig zu erkennen, für unsere Mandanten inhaltlich vorzudenken und in pragmatische Lösungskonzepte zu transformieren. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftlich relevante Themen wie Digitalisierung und Automatisierung, Nachhaltigkeit Energiewende u. v. m. behalten wir dabei stets im Auge. Herausforderungen lösen wir mit eingespielten, interdisziplinären Teams aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Recht, Ingenieurwesen, IT und weiteren Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung.

Unsere Schwerpunkte im öffentlichen Sektor

Hochschulen
Entsorgungswirtschaft

Unsere Leistungen im öffentlichen Sektor

Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunalen Einrichtungen und Unternehmen verschiedener Rechtsformen (z. B. Anstalten öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe und Zweckverbände) und Bundesländer zählen seit über 20 Jahren zu der Kernkompetenz unseres Branchenteams „Öffentlicher Sektor“. Unsere Prüfungsdurchführung richten wir dabei an den individuellen Gegebenheiten unserer Mandanten und den branchenspezifischen Bilanzierungsthemen aus, und gewährleisten somit eine effiziente Prüfung mit möglichst geringen Eingriffen in die Geschäftsabläufe unserer Mandanten. 

Nicht nur hinsichtlich der Prüfung, sondern auch im Hinblick auf die Erstellung kommunaler Gesamtabschlüsse verfügen wir über langjährige und vielfältige Erfahrungen. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei das Leistungsspektrum von der konzeptionellen Grundlagenarbeit bis zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen inkl. Erstellungsbericht.

Die Umsetzungsberatung zum neuen § 2b UStG zeigt uns, dass die öffentliche Hand mit ihren Einrichtungen und Unternehmen nicht mehr nur im hoheitlichen Bereich tätig ist, sondern bereits heute vielfältige wirtschaftliche Tätigkeiten wahrnimmt. Die zutreffende Einordnung von einzelnen Tätigkeiten sowie die ordnungsmäßige Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Deklarationstätigkeiten stellen dabei besondere Herausforderungen dar. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Werkzeugen zur Seite, die ein Aufgabenspektrum von der Erstellung von Steuerdeklarationen inkl. E-Bilanzen bis zu komplexen energiesteuerlichen Fragestellungen und der Einrichtung von Tax-Compliance-Management-Systemen abdeckt.

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Das Vergaberecht nimmt seit Jahren rasant an Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen und die konkretisierende Rechtsprechung dazu entwickeln sich dynamisch weiter, gerade auch im Entsorgungsbereich. Ohne spezialisierte rechtliche Beratung sind die zwingend zu beachtenden Vorgaben kaum noch verlässlich zu handhaben.

Wir bearbeiten die unterschiedlichsten vergaberechtlichen Fragestellungen, gerade auch im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, bei dessen Durchführung, bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, sowohl aufseiten der Auftraggeber wie auch der Bewerber und Bieter.

Unsere Beratung umfasst daher vor allem:

  • Beratung und Beurteilung vergaberechtlicher Relevanz bei anstehenden Leistungsbeziehungen
  • Prüfung einschlägiger Ausnahmetatbestände
  • Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
  • Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
  • Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
  • Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit den Themen des europäischen und/oder nationalen Vergaberechts befassten Sachbearbeiter:innen

Um zu verhindern, dass staatliche Zuwendungen den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinträchtigen, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, sind staatliche Beihilfen im Grundsatz verboten. Dieses EU-beihilferechtliche Grundprinzip bindet gerade auch die öffentliche Hand und entfaltet insbesondere für die Kommunen als Träger öffentlicher Gewalt umfangreiche Prüfungspflichten und damit einhergehend gegebenenfalls weitere Anmelde-, Dokumentations- und Kommunikationspflichten.

Die Kommune muss sicherstellen, dass in ihren Beziehungen zu (Beteiligungs-) Unternehmen diese keine unzulässigen Vorteile erhalten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Begünstigungen durch direkte finanzielle Zahlungen und Zuwendungen, durch Bürgschaften, Darlehen oder aber indirekt über andere Wege bewirkt werden. Kommt die Kommune zu dem Ergebnis, dass der EU-Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt ist, gilt ein Durchführungsverbot und die beabsichtigte Beihilfe ist zwingend bei der EU-Kommission anzumelden, sog. Notifizierungspflicht — es sei denn, ein Ausnahmetatbestand erlaubt die Gewährung der Beihilfe. In diesem Fall bedarf es jedoch grundsätzlich noch weiterer Umsetzungsakte, um Einklang zwischen der konkreten Maßnahme und dem EU-Beihilferecht herzustellen.

Unsere EU-beihilferechtliche Beratung umfasst daher:

  • Screening EU-beihilferechtsrelvanter Sachverhalte
  • Beratung der öffentlichen Hand als Beihilfegeber wie auch Beratung von beihilfeempfangenden (Beteiligungs-)Unternehmen zu allen Fragen des EU-Beihilferechts
  • Erarbeitung von Lösungen zur rechtlichen Absicherung EU-beihilferechtsrelevanter Sachverhalte
  • Durchführung von Inhouse-Workshops für Ihre mit EU-beihilferechtlichen Aufgabenstellungen befassten Mitarbeitenden

Öffentliche Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform -, Kommunen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in der Entsorgungswirtschaft als einem der vielschichtigen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge agieren, sind Adressaten der kommunalrechtlichen Vorschriften, vor allem der Vorgaben der jeweiligen Gemeindeordnungen mit ihren Regelungen zur wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Betätigung.

Wir verfügen über langjährige Expertise gerade auf den Gebieten der Abwasser- und Abfallwirtschaft.

Dazu gehören Beratungsdienstleistungen bei der Wahl von Organisationsmodellen und deren vertragliche Umsetzung, aber insbesondere auch alle Einzelfragen im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäft bis hin zur Prozessführung.

Unsere detaillierten Kenntnisse und breiten Erfahrungen in dem vom öffentlichen Wirtschaftsrecht erfassten Sektor garantieren eine maßgeschneiderte Beratung und effiziente Lösungen.

Unsere Leistungen behalten u. a.:

  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Durchführung von (Legal) Due Diligences
  • Rechtliche Gestaltung optimierter Unternehmensstrukturen
  • Konzeption, Moderation und Ausarbeitung von Kooperationsvorhaben, Ausgliederungen und Rekommunalisierungen
  • Wirtschaftlichkeits- und Synergieanalysen
  • Unternehmensbewertung
  • Rechtliche Gestaltung von Privatisierungen und Rekommunalisierungsprojekten
  • Abstimmung und Umsetzung der Wahl von Organisationsformen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
  • Vertragsgestaltung:
    • Erstellung von Betriebsführungs- oder Betreiberverträgen, Ver- und Entsorgungsverträgen
    • Entwurf von Unternehmens- und Abgabensatzungen
  • Lösung kommunalabgabenrechtlicher sowie preisrechtlicher Fragestellungen
  • Prüfung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen
  • Unterstützung in gerichtlichen Klageverfahren und kartellrechtlichen Auseinandersetzungen

Unsere Leistungen im Bereich der IT-bezogenen Prüfung umfassen insbesondere die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen sowie der IT-Sicherheit im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.

Darüber hinaus führen wir projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 durch. Im Vordergrund stehen hier Prüfungen bei der Einführung oder bei wesentlichen Veränderungen rechnungslegungsrelevanter Prozesse und Funktionen in Kombination mit einer projektbegleitenden Qualitätssicherung.

Ebenfalls zählen Software-Prüfungen nach IDW PS 880, d. h. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit von Softwareprodukten sowie die Prüfung des internen Kontrollsystems bei externen Dienstleistern (IDW PS 951) zu unserem Leistungsspektrum.

Im Bereich IT-Advisory unterstützen und beraten wir bei der Durchführung von IT-Projekten, wie bspw. hinsichtlich Fragestellungen zur Umsetzung rechtlicher Anforderungen durch Ihre IT-Systeme (E-Rechnungsverordnung, GoBD, Kassensicherheitsverordnung u. a. m.), GoBD-konformer Dokumentationen oder der Erstellung von effizienten Migrationskonzepten.

Im Bereich IT-Sicherheit beraten wir Sie bei der Schaffung hinreichend sicherer rechnungslegungsrelevanter Prozesse, Funktionen und Datenstrukturen. Wir beraten Sie bei der Steuerung von Zugriffen (Identifizierung berechtigter Benutzer:innen und Systeme sowie Berechtigungsmanagement) sowie der Identifizierung unerlaubter Zugriffe von außen (Hackerangriffe). Damit verbunden ist das IT-Risiko-Management. Hier steht die Beurteilung des Managements von Risiken, die durch Nutzung von IT-Systemen entstehen, sowie die Erstellung von Konzepten zum Management von IT-Risiken im Vordergrund.

Darüber hinaus gehören Beratungen im Bereich Datenschutz und IT-Compliance zu unseren Tätigkeitsfeldern. Hierzu zählen die Beratung bei der Auslagerung von Daten oder IT-Dienstleistungen (IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Projektmanagement usw.) und der Nutzung von Cloudsystemen, Unterstützung bei Datenschutzvereinbarungen und -konzepten (EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie die Erstellung von Verträgen mit IT-Bezug.

Die Beratung bei der Umsetzung wiederkehrender Aufgaben durch roboterbasierte Prozessautomation runden unser Portfolio ab.

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