Schulung, Rechte und Pflichten von Aufsichtsorganen
Nach der Kommunalwahl in NRW im September 2020 sind viele Aufsichtsorgane von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen neu besetzt worden. Zudem gewinnt die Qualifikation und die ausgewählte Fort- und Weiterbildung von Mitglieder*innen in Aufsichtsorganen (z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Betriebsausschuss) durch die bei Städten und Gemeinden eingeführten Public Corporate Governance-Kodizes, die auf Grundlage des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM letzter Stand vom 15.01.2021) entwickelt worden sind, zunehmend an Bedeutung. Danach sind die Aufsichtsorgane so zusammenzusetzen, dass deren Mitglieder*innen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen bzw. sich die erforderlichen Kenntnisse aneignen und angebotene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen sollen.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit unserem Seminar „Aufgaben, Rechte und Pflichten für kommunale Aufsichtsorgane“, welches folgende Inhalte umfasst:
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsorgans
- Überwachung der Geschäftsführung
- Frage- und Prüfungsrechte
- Einforderung von Berichten
- Prüfung der Rechnungslegung
- Mitwirkung durch Zustimmungsvorbehalte
- Sorgfaltspflichten
- Business Judgement Rule
- Beratungspflichten
Corporate Governance
- Risikomanagement
- Interne Kontrollsysteme
Compliance
- Überwachung gesetzmäßigen Handelns der Geschäftsführung
Verschwiegenheit
- Geschäftsgeheimnisse
- Spannungsfeld Gemeinderat u. Fraktionen
Haftung
- Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen,
- Außenhaftung gegenüber Dritten
Jahresabschluss und Prüfungsbericht
- Aufgaben eines Prüfungsberichts
- Hinweise zum besseren Verständnis
Die Schulungsinhalte setzen auf den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Rechtsform (z. B. KapGes, AöR, Eigenbetrieb oder Zweckverband) auf, darüber hinaus können auch die konkret geltenden Gesellschaftsverträge/Satzungen, der maßgebliche Public Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnungen herangezogen werden.
Das Seminar findet online statt und kann in Abhängigkeit von konkreten Inhalten eine Dauer von 3,0 bis 5,0 Stunden haben. Als Referent*innen sehen wir jeweils eine*n Rechtsanw*ältin sowie eine*n Wirtschaftsprüfer*in aus unserem Hause vor. Um einen optimalen Seminarerfolg zu gewährleisten, haben wir die max. Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer*innen begrenzt. Im Anschluss an das Seminar stellen wir Ihnen das Folienset als PDF-Dokument elektronisch zur Verfügung.
Sofern Sie Interesse oder konkrete Anfragen zu Inhalten, Terminen und Konditionen haben, wenden Sie sich bitte an die oben aufgeführten Ansprechpartner.