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Steuerberatung im öffentlichen Bereich

Die Zunahme der steuerrelevanten Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und öffentlichen Unternehmen sowie der stetig steigende Umfang und die Komplexität der steuerrechtlichen Vorschriften führt zu erhöhten Anforderungen an Amtsträger*innen, Mitarbeiter*innen und Gesellschaftsorgane. Als Beispiel ist die Einführung des § 2b UStG zu nennen, der aktuell ab dem 1. Januar 2023 zwingend anzuwenden ist und eine grundlegende Neuausrichtung der Umsatzbesteuerung der jPöR mit sich bringt.

Steuerberatung im öffentlichen Sektor heißt daher heute mehr denn je, sich frühzeitig und proaktiv den Änderungen zu stellen und optimierte, rechtssichere aber auch pragmatische Lösungen zu finden.

Dabei unterstützen wir Sie mit einem auf den öffentlichen Bereich spezialisierten Team von Steuerberater*innen, welches eng mit den Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwält*innen aus diesem Bereich zusammenarbeitet und eine ausgewiesene Branchenexpertise aufweist. Wir legen großen Wert auf ganzheitliche Betrachtungen und Lösungsansätze, denn oftmals bringt erst das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen unter einem Dach (etwa Beihilfe-, Vergabe-, Gesellschafts-, Energiewirtschafts- und Steuerrecht) den erwarteten Mehrwert.

Hier finden Sie einen Auszug aus unseren steuerlichen Beratungsleistungen und Projekterfahrungen.

Tax-Compliance Managementsysteme:

  • Implementierung von internen Kontrollen zur Minimierung steuerlicher Risiken
  • Erstellung einer TCMS-Richtlinie und von Arbeitsanweisungen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Überwachung der Wirksamkeit

Umsetzungsberatung zu § 2b UStG:

  • Bestandsaufnahme der steuerrelevanten Sachverhalte mittels Massendatenanalyse sowie deren steuerliche Beurteilung
  • Gestaltung von Maßnahmen zur Optimierung der steuerlichen Folgen
  • Entwicklung von internen Prozessen zur Behandlung neu identifizierter Sachverhalte
  • Unterstützung bei der Umsetzung in der Verwaltung und im IT-Buchführungssystem/Kostenrechnung
  • Einholung von verbindlichen Auskünften

Gestaltungsberatung:

  • Herstellung eines steuerlichen Querverbunds
  • Umstrukturierungen und Kooperationen von Einrichtungen und Unternehmen unter Einbindung kommunaler Aufgaben
  • Begleitung bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten

Strom- und Energiesteuern:

  • laufende steuerliche Beratung
  • Stromsteuer-/Energiesteueranmeldungen einschließlich Entlastungsanträge bzw. Fragen der Entlastungsberechtigung
  • Vertretung in Verfahren vor der Zollverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit
  • Optimierung Energiebezugskosten.
  • Erfahren Sie mehr zum Thema Strom- und Energiesteuer

Laufende Steuerberatung in Einzelfragen:

  • hoheitliche Tätigkeit vs. Betrieb gewerblicher Art
  • Vorliegen einer begünstigten oder nicht begünstigten Dauerverlusttätigkeit
  • Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb
  • steuerliche Beurteilung von Sponsoringaktivitäten

Erstellung von Steuererklärungen, Steuerbilanzen und E-Bilanzen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)

Begleitung steuerlicher Außenprüfungen

Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Inhouse-Seminare und Schulungen zu ausgewählten, fachspezifischen Themen

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