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Besteuerung im öffentlichen Sektor – § 2b UStG

Die Besteuerung der öffentlichen Hand wird sich durch die Neuregelung des
§ 2b UStG grundlegend verändern. Hiervon sind die Gebietskörperschaften, die kommunalen Unternehmen in der Form einer jPöR (wie z. B. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und die AöR) sowie die Hochschulen betroffen.

Da der Umfang der steuerrelevanten Sachverhalte durch den § 2b UStG deutlich ausgeweitet wird, wird das Risiko von Fehlern im steuerlichen Bereich zunehmen.

Zudem wird die Fehleraufdeckung seitens der Finanzverwaltung wahrscheinlicher, was sowohl materielle Risiken als auch die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen das Unternehmen/die Einrichtung und/oder handelnde Personen zur Folge haben kann.

Warum PKF?

  • Expertise im öffentlichen Sektor: Seit vielen Jahrzehnten beraten wir Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen), kommunale Unternehmen und Einrichtungen aus einer Hand, z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung IT- und betriebswirtschaftliche Beratung.
  • Flexibilität: Unser Vorgehen ist flexibel und wird an die individuellen Gegebenheiten unserer Mandanten ausgerichtet.
  • Modulares Vorgehen: Unser Vorgehensmodell ist modular angelegt, die einzelnen Bestandteile lassen sich flexibel miteinander verzahnen.
  • Risikoorientierung: Durch unseren risikoorientierten Ansatz legen wir den Fokus auf die wirklich relevanten Aspekte und gewährleisten somit eine effiziente Projektdurchführung.
  • Pragmatisch und praxiserprobt: Unsere speziell für den öffentlichen Sektor entwickelten Instrumente und Arbeitshilfen, z. B. PKF § 2b Kompass zur IT-gestützten Bestandserhebung steuerrelevanter Sachverhalte, ermöglichen eine fachlich fundierte und effiziente Projektdurchführung.
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