Hinweisgebersystem

Mit diesem elektronischen Formular wird es Ihnen ermöglicht, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen unsere Berufspflichten oder gegen Sachverhalte, die durch das Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2 HinSchG) geregelt sind, anonym an die interne Meldestelle zu senden. Zu letzterem zählen etwa Verstöße, die straf- oder – soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient – bußgeldbewehrt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, bspw. zum Schutz von personenbezogenen Daten, zur Sicherheit in der Informationstechnik oder zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften.

Mitarbeiter, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an eine interne Stelle oder eine externe Meldestelle wenden.

Im Hinweisgebersystem von PKF Fasselt mbB werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet. Es garantiert den Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Mitarbeiter:innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Daher ist die Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen.

Wenn einem intern gemeldeten Verstoß aber nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich im Anschluss an eine externe Meldestelle zu wenden (§ 7 Abs. 1 HinSchG): https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html