Mit unserer umfangreichen Erfahrung sowie Informationssicherheits- und Branchen-Expertise unterstützen wir Sie als KRITIS-Betreiber bzw. NIS-2 Unternehmen. 

Ihre Ansprechpartner

Risiken mindern und Compliance erhöhen

Wir assistieren dabei, Ihre spezifischen Risiken zu mindern und Ihre Compliance zu erhöhen, damit Sie Ihrer Aufgabe der Versorgungssicherheit der Bevölkerung entsprechen bzw. Sie sich angemessen und nach dem Stand der Technik vor Cyber-Angriffen schützen können. Wir beraten Sie bezüglich der Erfüllung von bestehenden und neuen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die für den Schutz und die Resilienz Ihrer kritischen Infrastrukturen bzw. Ihrer Netzwerke und Informationssicherheit erforderlich sind. 

Maßgeschneiderte Beratungs-, Unterstützungs- und Prüfungsleistungen für kritische Infrastrukturen

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Risikobewertung und im Compliance-Bereich sowie unserer Informationssicherheits- und Branchen-Expertise unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Beratungs-, Unterstützungs- und Prüfungsleistungen auf Ihrem Weg als KRITIS-Betreiber bzw. NIS2-Unternehmen. Wir verfügen über tiefgehende Kenntnisse der spezifischen Anforderungen und Vorschriften, die für kritische Infrastrukturen gelten. Dieses Fachwissen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Als unabhängige Dritte können Wirtschaftsprüfer:innen die Integrität und Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsmaßnahmen objektiv bewerten und sicherstellen, dass sie den KRITIS- bzw. NIS2-Anforderungen entsprechen. Wenn eine Prüfung gemäß KRITIS bevorsteht, können wir Sie dabei unterstützen, dass Ihre Systeme und Prozesse auditbereit sind. Insgesamt bietet die Unterstützung durch PKF Fasselt eine eindeutige Verbesserung in Bezug auf Fachwissen, Risikominimierung und Vertrauen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Dies kann dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen eine robuste und zuverlässige Sicherheitsstrategie entwickelt und aufrechterhält, um die Verfügbarkeit und Integrität Ihrer Dienste sicherzustellen. In der Folge zeigt die Einhaltung der KRITIS-Anforderungen Ihren Kunden, dass Sie die Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Dienste und Infrastrukturen ernst nehmen. Dies kann die Kundenzufriedenheit und das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken.

Unsere Leistungen im Bereich KRITIS Audits nach § 8a BSiG

  • Wir beraten Sie bei der Ermittlung, welche regulatorischen Vorschriften und Gesetze für Ihr Unternehmen relevant sind.
  • Wir begleiten Sie bei KRITIS-Relevanz bei der Festlegung und der Beschreibung des Geltungsbereiches Ihrer Kritischen Infrastruktur.
  • Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Compliance mit den relevanten Anforderungen, wie z. B. nach BSIG i. V. m. der KRITIS-Verordnung und der EU NIS 2 Richtlinie.
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Anforderungen aus KRITIS/NIS2.
  • Bei den alle Jahre erforderlichen Audits nach § 8a BSiG für Sie als KRITIS-Betreiber unterstützen wir Sie als geprüftes Unternehmen.
  • Auf Wunsch führen wir eine Prüfung zur Vorbereitung Ihres KRITIS-Nachweises durch. Dies kann z. B. die Themen Risikobewertung, Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, Cybersecurity-Richtlinien und -Verfahren, Schulung und Sensibilisierung umfassen.
  • Ebenso auf Wunsch werden wir Bestandteil des Prüfungsteams, um Ihre kritische Infrastruktur zur Vorbereitung des alle 2 Jahre zu erbringenden KRITIS-Nachweises zu prüfen. Hierzu verfügen wir über erforderliche Kompetenzen gemäß § 8a (3) BSiG.