Die Softwareprüfung und -zertifizierung nach IDW PS 880 stellt für Softwarehersteller:innen und Softwarenutzer:innen ein effektives Instrument zur Qualitätssicherung dar. Anwender:innen gewinnen mit Nutzung eines entsprechend zertifizierten Softwareprodukts zudem die Sicherheit, dass die gesetzlichen Anordnungen erfüllt sind.
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Maßgeschneiderte Softwareprüfungen
Softwareprüfungen umfassen dabei die Beurteilung der für das Aufgabengebiet der Softwareprodukte notwendigen Programmfunktionen. Prüfungsgegenstand bei Softwareprüfungen können das gesamte Softwareprodukt oder einzelne, abgrenzbare Softwaremodule sein. Wir bieten für verschiedene Systeme eine Prüfung an, z. B. Buchführungssysteme, Dokumentationsmanagementsysteme, Warenwirtschaftssysteme, Archivierungssysteme, Personalwirtschaftssysteme oder spezielle Branchenlösungen. Die Prüfung durch einen externen unabhängigen Dritten mit Expertise (Wirtschaftsprüfer) schafft Vertrauen in ihr Produkt. Die Veröffentlichung des Testats erfolgt im Anschluss über unsere PKF-Plattform
Unsere Prüfungsaspekte
- Softwareentwicklungsprozess und Testverfahren
- Dokumentation des Verfahrens
- Softwaresicherheit
- Programmfunktionen
Im Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass die geltenden rechtlichen Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch, den Steuergesetzen oder den branchentypischen Vorgaben durch die zu prüfende Software eingehalten werden.