EU-Beihilfe- und Vergaberecht
Die Querschnittsbereiche des Vergaberechts und des EU-Beihilferechts haben rasant an Bedeutung zugenommen und sind ohne rechtliche Beratung für die jeweils Beteiligten kaum noch zu handhaben. Wir bearbeiten alle Fragestellungen im Vorfeld eines Vergabeverfahrens wie auch bei dessen Durchführung bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren sowohl auf Seiten der Auftraggeber*innen wie auch der Bewerber*innen und Bieter*innen. Dazu gehört auch die Identifizierung EU-beihilferechtlich relevanter Sachverhalte und das Erarbeiten von Strategien bei Vorliegen eines Beihilfetatbestands.
Unsere Beratung umfasst:
- Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
- Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
- Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten
- Durchführung eines EU-Beihilfe-Checks auf Basis von Beteiligungsberichten
- Erstellung von Bürgschaftsregelungen
- Erarbeitung von Betrauungsakten
- Durchführung von Workshops für die mit den Themen Vergabe- und/oder EU-Beihilferecht befassten Sachbearbeiter*innen