Gemeinnützigkeitsrecht
Wir leisten Rechts- und Steuerberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung für öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Kirchen und gemeinnützigen Organisationen (NPOs – Non-Profit-Organisationen). Wir beraten die NPOs sowohl im Rahmen ihrer ideellen Tätigkeit, als auch Im Rahmen der Vermögensverwaltung und ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe. Schwerpunkt unserer Beratung ist die Finanzierung der gemeinnützigen Tätigkeit, die Mittelverwendung und die Vermögenstrukturierung.
Die rechtliche und steuerliche Beratung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen umfasst die Vertragsgestaltung mit ihren besonderen gemeinnützigkeitsrechtlichen, ertragsteuerlichen und umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen. Wir vertreten NPOs bei Umstrukturierungen und Umwandlungen, bei Betriebsprüfungen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Finanz- oder Stiftungsbehörden.
Die Beratung gemeinnütziger Vereine und Verbände umfasst insbesondere auch das Vereinsrecht, das Sportrecht, das Sponsoringrecht sowie Veranstalterrechte.
Unsere Leistungen für NPOs im Überblick:
- Gründungsberatung und laufende Betreuung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden
- Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen zur Erlangung bzw. zum Erhalt der Gemeinnützigkeit
- Gestaltungsberatung zur Abgrenzung Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (incl. Ausgliederung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in Kapitalgesellschaften)
- Beratung zu den Konfliktfeldern zeitnahe Mittelverwendung/ zulässige Rücklagen-Bildung
- Beratung zum Spendenrecht und Sponsoring