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Kommunalrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliche Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform –, Kommunen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in dem vielschichtigen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge agieren, sind Adressaten der kommunalrechtlichen Vorschriften, an vorderster Front solcher der Gemeindeordnung mit ihren Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung.

Wir beraten auf den Gebieten der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie der Abfallwirtschaft, aber auch in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur und Sport.

Dazu gehören Beratungsdienstleistungen bei der Wahl von Organisationsmodellen und deren vertraglicher Umsetzung wie auch zu allen Einzelfragen im Zusammenhang mit dem laufenden Geschäft bis hin zur Prozessführung.

Detaillierte Kenntnisse und breite Erfahrungen in dem vom öffentlichen Wirtschaftsrecht erfassten Sektor garantieren eine maßgeschneiderte Beratung und effiziente Lösungen.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Rechtliche Gestaltung von Rekommunalisierungsprojekten
  • Betriebsführungs- oder Betreiberverträge, Ver- und Entsorgungsverträge
  • Unternehmens- und Abgabensatzungen
  • Wahl und Umsetzung von Organisationsformen auch gegenüber Genehmigungsbehörden
  • Kommunalabgabenrechtliche sowie preisrechtliche Fragestellungen
  • Prüfung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen

 

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