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Krisen und Insolvenzen – aktive und rechtzeitige Beratung

Restrukturierungs- und insolvenzrechtliche Beratung

Krisen und Insolvenzen sind Teil des Wirtschaftslebens. Sie machen weder vor Mittelständlern, noch vor großen Konzernen halt. Bei aktiver und rechtzeitiger Beratung können sie jedoch vermieden oder sogar bewusst als Chance für einen Neustart genutzt werden. Dafür ist es wichtig, eine*n in Insolvenzangelegenheiten erfahrene*n Berater*in an seiner Seite zu haben.

PKF Fasselt berät Gläubiger*innen, Unternehmer*innen, Gesellschafter*innen oder Investor*innen im Vorfeld einer Krise und im Verlauf eines Insolvenzverfahrens.

Unsere Leistungen für Gläubiger*innen:

  • Umfassende, kompetente und vor allem schnelle Beratung bei Eintritt der Insolvenz eines Vertragspartners
  • Beratung zur Abwehr unberechtigter Anfechtungsansprüche
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte in Insolvenzverfahren


Unsere Leistungen für Schuldner*innen:

  • Prüfung Ihrer Insolvenzantragspflichten und Analyse der Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken
  • Hilfestellung bei einer haftungsbewussten Vermögensstrukturierung in Krisenzeiten (Asset Protection)
  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung eines Insolvenzantrages beispielsweise durch Rangrücktritts- oder Patronatsvereinbarungen
  • Begleitung und Unterstützung bei der Stellung eines Insolvenzantrags sowie im Insolvenzverfahren
  • Hilfestellung bei insolvenzspezifischen Reorganisationslösungen durch übertragende Sanierung
  • Entwicklung eines Insolvenzplans und anschließende Begleitung in der Eigenverwaltung

Umgang mit Steuern in der Insolvenz

Ein gesondertes "Sanierungssteuerrecht" existiert nicht. Die steuerlichen Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen können zu erheblichem Liquiditätsentzug führen. Zur Vermeidung eines solchen Liquiditätsentzuges kann der umstrittene Sanierungssteuererlass Hilfe leisten. In unseren Präsentationen zu Steuern, Insolvenzen und dem Sanierungssteuererlass bekommen Sie einen Überblick zum Thema.

Effektives Management von Forderungsrisiken

Falls es doch einmal dazu kommt, dass der/die Schuldner*in die fällige Rechnung nicht zahlt, entstehen viele Fragen: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Gläubiger*innen nach erfolgloser Mahnung? Was geschieht mit Forderungen, wenn der/die Schuldner*in im ungünstigsten Fall sogar insolvent wird? 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmer*innen noch nicht über ein effektives Management der Forderungsrisiken verfügen - es besteht die Gefahr, von Forderungsausfällen kalt erwischt zu werden. Mit den richtigen Weichenstellungen, der Beachtung der Novellierung des Zwangsvollstreckungsrechts und einschlägigen Kenntnissen über das Insolvenzverfahren gelingt eine wirksame Durchsetzung von Forderungen.

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