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Zoll- und Verbrauchsteuer

Zollangelegenheiten

Aus stetig wachsenden Anforderungen bei internationalen Waren- und Dienstleistungsströmen folgt eine zunehmende Bedeutung von Zollfragestellungen. Diese gehen oft über rein steuerrechtliche Fragestellungen hinaus. Durch einen zunehmenden Umfang an gesetzlichen Regelungen wächst auch die Komplexität in diesem Fachgebiet. Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist mit erheblichen Risiken behaftet, daher ist es wichtig diese Risiken zu minimieren. Dies hat Auswirkungen auf Unternehmensgeschehnisse, daher ist der richtige Umgang mit Zollangelegenheiten und eine angepasste Strategie essentiell für den Unternehmenserfolg.

Wir beraten fortlaufend Unternehmen und Institutionen aller Art und Größenordnung in sämtlichen Fragestellungen rund ums Zollrecht und kümmern uns um notwendige Prozessoptimierungen hinsichtlich Zöllen. Wir simulieren Zollprüfungen und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Zollprüfungen zur Seite und vertreten Ihre Interessen im Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten zu jeder dem Rechtsgebiet zuordnenbaren Fragestellung und schulen Ihre Mitarbeiter*innen.

Verbrauchsteuern

In vielen Unternehmen fallen neben der Umsatzsteuer noch andere Verbrauchsteuern von Bedeutung an, so zum Beispiel die Energie- und die Stromsteuer oder die Branntwein- bzw. Alkoholsteuer als auch die Tabak- sowie die Kaffee- und die Luftverkehrsteuer. Dabei handelt es sich um nicht unerhebliche Kostenfaktoren.

Dem Alkoholsteuergesetz (vormals Branntweinsteuermonopolverordnung) unterliegt die Herstellung, Weiterverarbeitung und der Handel von alkoholhaltigen Produkten aller Art. Aufgrund der im Vergleich hohen Steuersätze je Mengeneinheit kommt in diesem Bereich auf die Unternehmen ein besonderes Augenmerk zu, da ein ggf. fehlerhafter Umgang zu größeren finanziellen Folgen führen kann.

Das Luftverkehrssteuergesetz normiert seit 2010 die steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von „Flugtickets“ an innerdeutschen Flughäfen.

Der europäische Green Deal

Durch den „Green Deal“ der Europäischen Union wurde bereits im Dezember 2019 das ehrgeizige Ziel formuliert, bis zum Jahr 2050 als erster Kontinent „klimaneutral“ zu werden.

Zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels sind eine Reihe von Maßnahmen und damit einhergehende Steuerungsinstrumente vorgesehen, welche von steuerlichen Maßnahmen bis hin zur Förderung von energetischen Vorhaben reichen werden.

Wir unterstützten unsere Mandanten umfassend in den Bereichen:

  • Strom- und Energiesteuerrecht
  • Eine „grüne“ Umsatzsteuer (GreenVAT)

 

Das PKF-Team bietet Beratungsleistungen und Unterstützung in den verschiedensten Branchen, wie z. B.:

  • Industrie- bzw. Produktionsunternehmen aller Art,
  • Energieversorgungsunternehmen,
  • Industrieparks,
  • Schifffahrt,
  • Luftfahrt,
  • Automobilindustrie,
  • Hochschulen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.


Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie hier.

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