Unser Leistungsspektrum im Überblick
- Erfahrene Steuerberater*innen ermitteln das mögliche Entlastungspotenzial und prüfen, ob dieses ausgeschöpft wurde oder ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
- Im Rahmen eines „Risiko-Checks“ prüfen wir sowohl die von Ihnen ausgewählten Teilbereiche des Unternehmens auf mögliche Verbrauchsteuerrisiken bzw. ermitteln mit Hilfe eines kurzen Fragenkataloges den risikoreichsten Unternehmensteilbereich bzw. Produktionsprozess und zeigen Ihnen entsprechende Verbesserungspotentiale bzw. -Maßnahmen auf.
- Soweit Optimierungen möglich sind, zeigen wir Ihnen die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten Sie bei der Umsetzung mit unserer betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Expertise. Gestaltungsmöglichkeiten können z. B. in einer stromsteueroptimierten Contractinglösung oder einer Eigenstromerzeugung liegen.
- Wir erstellen die erforderlichen Entlastungsanträge und übernehmen die antragsbegleitende Kommunikation mit dem Hauptzollamt – von der Klärung von Detailfragen bis zur Prüfung von Bescheiden.
- Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Meldepflichten im Rahmen des innereuropäischen Warenverkehrs z. B. Excise Movement and Control System (EMCS). Mit dem erforderlichen Blick über den Tellerrand beantworten wir Ihre Detailfragen, zum Ausfüllen von Formularen bis zur notwendigen Einrichtung und Ausgestaltung Ihres Energiemanagementsystems.
- Wir erstellen Ihre Verbrauchssteueranmeldungen (insbesondere zur Strom-, Energie-, als auch Alkoholsteuer) und beantragen die notwendigen zollrechtlichen Erlaubnisse (z. B. Erlaubnisschein zur Erlangung eines Versorgerstatus sowie zur steuerbefreiten Entnahme von Energie).
- Für Strom- und Erdgasversorgungsunternehmen simulieren wir auf Basis der seit 2018 vorzuhaltenden Datenextrakte nach § 4 Abs. 2 StromStV sowie § 79 Abs. 2 EnergieStV die „Zollbetriebsprüfung“ und leisten damit einen unverzichtbaren Anteil zur Steigerung der Datenqualität.
- Wir erstellen notwendige Handlungsanweisungen für Ihr Unternehmen und die betroffenen Fachbereiche.
- Auf Wunsch führen wir entsprechende Inhouse-Schulungen durch und geben Einblick in die tägliche Praxis bzw. in die „klassischen“ Problemfelder.
- Bei Prüfungen des Hauptzollamtes sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren übernehmen wir auf Basis einer mit Ihnen abgestimmten Strategie die verfahrensbegleitende Kommunikation sowie die Abfassung von Stellungnahmen.
- Bei anhängigen Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren begleiten wir Sie mit unserer umfangreichen Praxiserfahrung.
- Prüfung oder Beratung im Zusammenhang mit der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen.
- Wir erstellen Gutachten zu jedweder dem Rechtsgebiet zuordenbaren Fragestellung.