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Elektromobilität

Der Gesetzgeber will eindeutig klimafreundliche Signale setzen, die sich auch finanziell auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständige auswirken. Profitieren soll derjenige, der klimafreundliche Mobilitätsalternativen nutzt oder fördert, seien dies der ÖPNV, elektrisch angetriebene PKW oder Lieferfahrzeuge oder das sogenannte E-Bike.

Der Regierungsentwurf, der am 31.07.2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde, übernimmt die umfangreichen Vergünstigungen, die schon im Referentenentwurf vom 08.05.2019 enthalten waren.

Zu den Maßnahmen im Einzelnen wurde in den PKF-Nachrichten 06/2019 bereits ein erster Überblick gegeben.

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