Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Pensionsrückstellungen im Spannungsfeld zwischen kommunaler Rechnungslegung und Gebührenrecht

Gebühren sind eine unverzichtbare Einnahmequelle für Entsorgungsunternehmen der öffentlichen Hand. Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beachtung der Finanzierungsgrundlagen der Abwasser- und Abfallentsorgung ist daher für den dauerhaften Bestand und die finanzielle Situation von Entsorgungsunternehmen unerlässlich.

PKF befasst sich auch aus diesem Grund mit vielgestaltigen Fragen rund um die Gebührenfinanzierung. Aktuell weisen wir darauf hin, dass bei der Übernahme von Beamten der Kernverwaltung in ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzierendes Entsorgungsunternehmen große Sorgfalt hinsichtlich der zutreffenden Bildung und Dotierung von Pensionsrückstellungen erforderlich ist. Leicht kann die Situation entstehen, dass das aufnehmende Unternehmen hier die handelsrechtlich gebotene Sichtweise nicht ausreichend beachtet. Dies kann zu gravierenden Auswirkungen bei der Auskömmlichkeit der Finanzierung bei den späteren Pensionslasten führen.

 

Weitere Informationen

Zurück zum Seitenanfang