Blogbeitrag
Erscheinungsdatum 17.07.2023

von
Antonia Kempfer

Damit die Identifizierung von Nachhaltigkeitsangaben in Zukunft erleichtert wird, soll die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen gesonderten Abschnitt des (Konzern-)Lageberichts darstellen. Stakeholder erwarten zunehmend, dass Nachhaltigkeitsinformationen digital verfügbar und vergleichbar sind. Daher fordert die CSRD, dass Unternehmen ihre (Konzern-)Lageberichte mit kostenfreiem Zugang auf ihren Websites veröffentlichen.

Darüber hinaus sieht die CSRD vor, dass der (Konzern-)Lagebericht von allen großen Unternehmen – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung – im einheitlichen europäischen elektronischen Format, dem European Single Electronic Format (ESEF), veröffentlicht wird. Hierbei handelt es sich um das XHTML-Format, das bereits seit 2020 für die Jahresfinanzberichte von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, vorgeschrieben ist.1 Seit Januar 2022 wurde die Auszeichnungspflicht um ca. 250 obligatorische Elemente des Anhangs erweitert („Block-Tagging“). Durch das elektronische Format sind die Berichtsinformationen standardisiert maschinenlesbar und -auswertbar.

Zudem gibt es eine Pflicht zur digitalen Kennzeichnung („Tagging“), die sich auf die Angaben der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht, d. h. auf die taxonomiekonformen Tätigkeiten des Unternehmens sowie die Umsatzerlöse, die Investitions- und Betriebsausgaben, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

Damit alle Zahlen und Informationen des Abschlusses bzw. des Lageberichts mit einem standardisierten Label („Tag“) versehen werden können, wird aktuell noch eine Taxonomie der EU für die Nachhaltigkeitsinformationen benötigt. Diese Taxonomie ermöglicht es IT-Systemen, Abschlüsse und Lageberichte teilautomatisch auszulesen und Informationen weiterzuverarbeiten. Zudem lässt sich dieses Format in jedem Standard-Browser öffnen und wie eine Website anzeigen. Somit kann ein XHTML-Bericht wie eine Print-PDF-Datei gestaltet und grafisch aufbereitet werden.

In Deutschland werden die Abschlüsse und Lageberichte an den Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister übermittelt. Zudem wird es zukünftig ein zentrales europäisches Register [European Single Access Point (ESAP)] unter Bezugnahme auf die nationalen Register für öffentliche Unternehmensinformationen geben. Die EU-Institutionen haben sich im Mai 2023 über die Einrichtung des ESAP, das für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU ab 2027 zur Verfügung stehen und schrittweise eingeführt werden soll, geeinigt.

Aufgrund der technischen Anforderungen ist eine frühzeitige Planung der Umsetzung, insbesondere mit Hinblick auf die Buchhaltung und die IT, sowie eine Auswahl und Entscheidung einer geeigneten ESEF-konformen Software oder eines Dienstleisters empfehlenswert. Die eigentliche XHTML-Konvertierung und das Tagging erfolgt im Anschluss an die Berichterstellung. Der Abschlussprüfer muss sowohl die Inhaltsgleichheit mit der HTML-Konvertierung als auch das Tagging inkl. der technischen Validierung prüfen.

Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht ist bisher nicht erfolgt. Insofern bleibt noch abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie und somit auch die Veröffentlichungsvorschriften konkret umsetzt.

 

1 Gemäß der Delegierten Verordnung 2018/815 der Kommission

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