springe zum Hauptinhalt

Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Thema

Nachhaltigkeit ist heute kein freiwilliger Zusatz mehr. Sie ist vielmehr ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen jeder Größe.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, soziale Unternehmensführung und transparente Governance-Strukturen bilden die Grundlage für langfristige Stabilität und unternehmerischen Erfolg. Genau hier setzt ESG an: Die Abkürzung steht für Environment, Social, Governance – drei Dimensionen, an denen Unternehmen künftig verstärkt gemessen werden – von Kund:innen, Investor:innen, Mitarbeitenden und nicht zuletzt vom Gesetzgeber. 

Regulatorische Vorgaben wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) machen ESG-Berichterstattung und nachhaltige Unternehmensführung zum festen Bestandteil moderner Unternehmenspraxis. Nachhaltigkeit wird damit zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit und zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil. Denn auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung erwarten viele Stakeholder – von Investoren über Kund:innen bis hin zu Mitarbeitenden – belastbare Aussagen zu Umwelt- und Sozialthemen. Unternehmen, die freiwillig berichten, verschaffen sich einen Mehrwert: Sie stärken ihre Position im Markt, erhöhen ihre Resilienz gegenüber zukünftigen Risiken und steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Als interdisziplinäre Kanzlei mit Expertise in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlich in Ihrem Unternehmen zu verankern. Wir begleiten Sie nicht nur bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher ESG-Vorgaben, sondern auch bei der strategischen Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsziele, der Ausgestaltung Ihrer ESG-Berichterstattung und bei gesetzlichen sowie freiwilligen Prüfungen Ihrer Nachhaltigkeitsberichte. 

Umfassende Beratung in einer dynamischen Regulierungslandschaft

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. Grundlage dafür bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen verbindlichen Rahmen für eine einheitliche, vergleichbare und prüfbare Berichterstattung schaffen. 

Beginn der Berichtspflicht nach CSRD

Während große, kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, wurde für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von mehr als EUR 450.000.000 die Berichtspflicht auf das Jahr 2027 verschoben (zu berichten ist dann erstmalig im Jahr 2028).

Inhaltliche Änderungen der CSRD 

Die inhaltlichen Änderungen der CSRD im Rahmen des Omnibus-Verfahrens zielen insbesondere darauf ab, den Anwenderkreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu reduzieren. Die veröffentlichte Richtlinie beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:

  • Anhebung der Mitarbeitendenschwelle auf 1.000: Viele Unternehmen würden künftig nicht mehr der Berichtspflicht unterliegen.
  • Erhöhung der Nettoumsatzerlösschwelle auf EUR 450.000.000.
  • Reduktion der Datenpunkte in den ESRS zur Vereinfachung der Berichterstattung.
  • Prüfung mit begrenzter Sicherheit als künftiger Standard.

Es ist abzuwarten, inwieweit die inhaltlichen Änderungen der CSRD, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich in nationales Recht umgesetzt werden. Sicher ist jedoch, dass infolge der Änderungen viele große Unternehmen nicht mehr zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sein werden. Trotz dieser Entwicklungen bleibt das Thema Nachhaltigkeit hochrelevant – nicht nur regulatorisch, sondern auch strategisch. 

Pflicht oder Kür: Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlt sich aus 

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter die CSRD fallen, können durch freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung strategische Vorteile erzielen. Die EU bietet hierfür den sogenannten VS-Standard (Voluntary Standard) an, der eine vereinfachte, aber strukturierte Offenlegung ermöglicht. Ein solcher freiwilliger Bericht kann nicht nur die Transparenz gegenüber Stakeholdern erhöhen, sondern auch Unternehmen, die derzeit mannigfache Berichtsanforderungen ihrer Kunden oder Banken erfüllen müssen, helfen, die wirklich relevanten Daten zu identifizieren („value chain cap“).

Unser Leistungsangebot: Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlich gedacht

Unser interdisziplinäres Team aus Nachhaltigkeitsexpert:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwältinnen bzw. -anwälten, Steuerberater:innen und IT-Spezialist:innen bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung – von der ersten Analyse Ihrer Berichtspflichten über die Entwicklung effizienter Berichtsprozesse bis hin zur prüfungssicheren Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine Berichterstattung, die regulatorischen Anforderungen genügt und zugleich echten Mehrwert erzeugt, passend für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Branche.

Meeting mit Vortragssituation
Beratung
Jasmin Vahidi am Laptop
Prüfung

Besondere Expertise für den Mittelstand

Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Herausforderungen und Potenzialen des Mittelstands. Wir begleiten Unternehmen beim Aufbau nachhaltigkeitsbezogener Kompetenzen, beraten zur Vorbereitung und Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, bei der Aufstellung von Klimabilanzen oder der Durchführung von Klimaresilienzanalysen. Dabei behalten wir, neben den Interessen der Stakeholder, stets auch die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen im Blick – unter anderem als aktives Mitglied in den Arbeitsgruppen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): „CSRD und ESRS“ sowie „FAQ Art. 8 TaxonomieVO“.

Ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig engagiert; wir unterstützen Sie umfassend – von der strategischen Einordnung der Berichtspflichten bis hin zur praktischen Umsetzung und Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, praktikabel und wertschöpfend.

PKF Fasselt Nachhaltigkeitsbericht

zum Nachhaltigkeitsbericht

Ihre Vorteile

Sie profitieren von unseren spezialisierten Fachkenntnissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wir kennen die Gesetzgebung und die Feinheiten und Anforderungen und führen Sie gerne auf ihrem Weg zur ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Ein zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, der die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihres Unternehmens kennt: Durch den Einsatz von Branchenexpert:innen bieten wir Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützungsleistung an.

Unsere Unterstützungsleistungen skalieren wir auf Ihren individuellen Bedarf, vom Sparringsansatz bis zum Rundum-sorglos-Paket und halten für Sie ein breites Leistungsspektrum bereit.

Mit einem Portfolio aus praxisorientieren Workshops sowie geeigneten eigenentwickelten Tool-Anwendungen begleiten wir den gesamtheitlichen Prozess durch den Regulatorik-Dschungel. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Dokumentation, sodass diese einer jeden Prüfung standhält.

Neben der Begleitung bei der Implementierung des Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten wir Ihnen Schulungen für verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden, Aufsichtsgremien und Geschäftsleitungen an, um diesen das jeweils benötigte Wissen zu vermitteln.

Wir begleiten Sie gerne auch nach der Implementierung der Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und können auf Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig reagieren.

Das könnte Sie interessieren

Klimabilanz
Wie stellt man eine Klimabilanz richtig auf und welche Fallstricke sind in der Praxis zu beachten?
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Worauf ist zu achten?
EU-Taxonomie
Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Aktuelles zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung