Aktuelles zur CSRD und dem “Omnibus-Verfahren” der EU
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge im sogenannten Omnibus-Verfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten auch maßgeblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD, u.a.:
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- Anpassung des Anwenderkreis (CSRD und EU-Taxonomie):
Durch die Anhebung der Mitarbeitendenzahl auf 1.000 würden viele Unternehmen, die bislang in der Verpflichtung wären einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD aufzustellen, von der Verpflichtung ausgenommen werden. Bei der EU-Taxonomie würde zusätzlich die Anhebung auf 450 Mio. € Umsatzerlöse greifen.
- Zeitliche Verschiebung der erstmaligen Berichtspflicht:
Die Berichtspflicht könnte sich um zwei weitere Jahre für die betroffenen Unternehmen verschieben und damit erst im Jahr 2028 für das Berichtsjahr 2027 einschlägig sein, ausgenommen sind davon große, kapitalmarktorientierte Unternehmen (sog. Kohorte 1).
- Vereinfachung und Reduktion der Datenpunkte nach dem ersten Set der ESRS:
Die Anzahl der Datenpunkte soll deutlich reduziert werden, um die Berichterstattung insgesamt zu straffen. Der Fokus bei den verbleibenden Angabepflichten soll auf quantitative Datenpunkte gelegt werden.
- Änderung bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten:
Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten soll ausschließlich mit begrenzter Sicherheit erfolgen.
Bisher handelt es sich dabei um Änderungsvorschläge der EU-Kommission.
mehr dazu im Blogbeitrag vom 27.02.2025
Was beinhaltet die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) legt fest, dass in Zukunft deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten verpflichtet sein werden. Diese Unternehmen müssen gemäß der CSRD nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht offenlegen, die auch prüfungspflichtig sind. Durch die European Sustainability Standards (ESRS) ist die CSRD konkretisiert und damit ein verpflichtender Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen worden, der eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz von Nachhaltigkeitsberichten gewährleistet.
Deutliche Ausweitung des Anwenderkreises
Durch die CSRD wird insbesondere eine deutliche Ausweitung des Anwenderkreises erreicht. Müssen bisher nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie einige Banken und Versicherungen eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben bzw. einen nichtfinanziellen Bericht erstellen, wird der Anwenderkreis nun auf alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften ausgeweitet. Damit werden zukünftig in Deutschland voraussichtlich 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein. Die erste Berichtsperiode gemäß der neuen Standards beginnt für die großen Kapitalgesellschaften, die ein kalendergleiches Geschäftsjahr haben, am 1. Januar 2025, für Gesellschaften mit abweichenden Geschäftsjahr entsprechend später im Kalenderjahr 2025.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine Chance für Ihr Unternehmen
Neben der rechtlichen Pflicht, eröffnet die Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlreiche Chancen für Unternehmen: Sie ermöglicht es, sich positiv in der Öffentlichkeit zu positionieren, ihr Geschäftsmodell zu sichern, Kundenbindung und -gewinnung zu stärken, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und die Potenziale im Bereich Green Finance zu nutzen.


Mitglied der IDW-Arbeitsgruppe “CSRD und ESRS”
Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und dabei die Interessen Ihrer Stakeholder im Blick zu behalten. Für die Datenerhebung sind effektive Berichterstattungsprozesse mit ausreichender Dokumentation erforderlich, die wir mit Ihnen gemeinsam gestalten. Dabei haben wir stets das Erreichen der Prüfungssicherheit als Ziel. Unser CSR-Kompetenzteam hat seit Anbeginn der Entwicklungen auf EU-Ebene die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus. Wir erweitern unsere Expertise stetig und sind in der Arbeitsgruppe „CSRD und ESRS“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vertreten. Von Beginn an begleiten wir unsere Mandanten bei allen Projekten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Passgenaue Abstimmung der regulatorischen Anforderungen
Dabei stimmen wir regulatorische Anforderungen passgenau auf Ihr Unternehmen ab, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelgesellschaft, einen Konzernverbund, den Mittelstand oder den öffentlichen Sektor handelt. Vom Scoping der Anforderungen des Anwenderkreises bis zur Offenlegung der ersten Berichterstattung begleiten wir Sie und bringen unsere Expertise im Implementierungsprojekt ein. Dabei arbeiten wir in multidisziplinären Teams zusammen, die neben unseren CSR-Spezialist:innen aus Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und -anwälte, Ingenieur:innen und IT-Spezialist:innen bestehen. Somit können wir Ihnen im Rahmen der Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Angebotsspektrum unterbreiten, gepaart mit speziellem Branchenwissen.
Ihre Vorteile
Spezialisierte Fachkenntnisse
Sie profitieren von unseren spezialisierten Fachkenntnissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wir kennen die Gesetzgebung und die Feinheiten und Anforderungen und führen Sie gerne auf ihrem Weg zur ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zentraler Ansprechpartner
Ein zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, der die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihres Unternehmens kennt: Durch den Einsatz von Branchenexpert:innen bieten wir Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützungsleistung an.
Breites Leistungsspektrum
Unsere Unterstützungsleistungen skalieren wir auf Ihren individuellen Bedarf, vom Sparringsansatz bis zum Rundum-sorglos-Paket und halten für Sie ein breites Leistungsspektrum bereit.
Praxisorientierte Workshops und geeignete Tools
Mit einem Portfolio aus praxisorientieren Workshops sowie geeigneten eigenentwickelten Tool-Anwendungen begleiten wir den gesamtheitlichen Prozess durch den Regulatorik-Dschungel. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Dokumentation, sodass diese einer jeden Prüfung standhält.
Nachhaltige Schulungen
Neben der Begleitung bei der Implementierung des Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten wir Ihnen Schulungen für verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden, Aufsichtsgremien und Geschäftsleitungen an, um diesen das jeweils benötigte Wissen zu vermitteln.
Begleitung auch nach erfolgter Implementierung
Wir begleiten Sie gerne auch nach der Implementierung der Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und können auf Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig reagieren.
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