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Umfassende Beratung in einer dynamischen Regulierungslandschaft

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. 

Grundlage dafür bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen verbindlichen Rahmen für eine einheitliche, vergleichbare und prüfbare Berichterstattung schaffen. 

Seit dem 1. Januar 2024 sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen grundsätzlich zur Berichterstattung nach CSRD verpflichtet, allerdings fehlt bislang die Umsetzung der EU-Richtlinie ins deutsche Recht. Für weitere Unternehmen steht die erstmalige Anwendung voraussichtlich noch bevor – doch die regulatorischen Rahmenbedingungen bleiben in Bewegung: So wurde im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens der EU die Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle um zwei Jahre bereits beschlossen. Darüber hinaus hat die EU-Kommission weitere umfassende Änderungen vorgeschlagen: Dazu zählen unter anderem eine Anhebung der Mitarbeitendengrenze auf 1.000 Personen sowie eine deutliche Reduktion der zu berichtenden Datenpunkte. Auch die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen soll künftig auf eine begrenzte Sicherheit beschränkt bleiben.

CSRD & Omnibus-Verfahren: Was jetzt wichtig ist

Zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht 

Für Unternehmen der sogenannten zweiten Welle (ursprüngliche Berichtspflicht gem. CSRD für 2025) und dritten Welle (ursprüngliche Berichtspflicht gem. CSRD für 2026) wurde die Berichtspflicht auf das Jahr 2027 (zweite Welle) bzw. 2028 (dritte Welle) verschoben (zu berichten ist dann erstmalig im Jahr 2028 bzw. 2029).

Inhaltliche Änderungen der CSRD

Die inhaltlichen Änderungen der EU im Rahmen des Omnibus-Verfahrens zielen insbesondere darauf ab, den Anwenderkreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu reduzieren. Die aktuellen Richtlinienentwürfe beinhalten insbesondere die folgenden Punkte:

  • Anhebung der Mitarbeitendenschwelle auf 1.000: Viele Unternehmen würden künftig nicht mehr der Berichtspflicht unterliegen.
  • Reduktion der Datenpunkte in den ESRS zur Vereinfachung der Berichterstattung.
  • Prüfung mit begrenzter Sicherheit als künftiger Standard.

Es ist abzuwarten, inwieweit die inhaltlichen Änderungen, insbesondere die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich umgesetzt werden. Sicher ist jedoch, dass infolge der Änderungen viele große Unternehmen nicht mehr zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sein werden. Trotz dieser Entwicklungen bleibt das Thema Nachhaltigkeit hochrelevant – nicht nur regulatorisch, sondern auch strategisch.

Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Thema

Diese Entwicklungen sorgen für Unsicherheit – gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit ein unternehmensstrategisches Thema, das weit über die Erfüllung regulatorischer Pflichten hinausreicht. Denn auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung erwarten viele Stakeholder – von Investoren über Kunden bis hin zu Mitarbeitenden – belastbare Aussagen zu Umwelt- und Sozialthemen. Unternehmen, die freiwillig berichten, verschaffen sich einen Mehrwert: Sie stärken ihre Position im Markt, erhöhen ihre Resilienz gegenüber zukünftigen Risiken und steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Pflicht oder Kür: Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlt sich aus

Ob verpflichtend oder freiwillig – ein gut aufgestellter Nachhaltigkeitsbericht bietet klare Vorteile. Immer mehr Unternehmen berichten freiwillig, um:

  • Reputation zu stärken und Vertrauen zu schaffen,
  • Nachhaltigkeitsrisiken systematisch zu erfassen,
  • Green Finance-Potenziale zu nutzen,
  • Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen,
  • Stakeholder-Erwartungen zu erfüllen.

Unser Leistungsangebot: Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlich gedacht

Unser interdisziplinäres Team aus CSR-Spezialistinnen bzw. -Spezialisten, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwältinnen bzw. -anwälten, Steuerberater:innen und IT-Spezialistinnen bzw. -Spezialisten bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung – von der ersten Analyse Ihrer Berichtspflichten über die Entwicklung effizienter Berichtsprozesse bis hin zur prüfungssicheren Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine Berichterstattung, die regulatorischen Anforderungen genügt und zugleich echten Mehrwert erzeugt, passend für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Branche.

Meeting mit Vortragssituation
Beratung
Jasmin Vahidi am Laptop
Prüfung

Besondere Expertise für den Mittelstand

Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Herausforderungen und Potenzialen des Mittelstands. Wir begleiten Unternehmen beim Aufbau nachhaltigkeitsbezogener Kompetenzen, beraten zur Aufstellung von Klimabilanzen oder zur Durchführung von Klimaresilienzanalysen und behalten stets die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene im Blick – unter anderem als aktives Mitglied in den Arbeitsgruppen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): „CSRD und ESRS“ sowie „FAQ Art. 8 TaxonomieVO“.

Ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig engagiert; wir unterstützen Sie umfassend – von der strategischen Einordnung der Berichtspflichten bis hin zur praktischen Umsetzung und Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, praktikabel und wertschöpfend.

Ihre Vorteile

Sie profitieren von unseren spezialisierten Fachkenntnissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wir kennen die Gesetzgebung und die Feinheiten und Anforderungen und führen Sie gerne auf ihrem Weg zur ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Ein zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, der die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihres Unternehmens kennt: Durch den Einsatz von Branchenexpert:innen bieten wir Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützungsleistung an.

Unsere Unterstützungsleistungen skalieren wir auf Ihren individuellen Bedarf, vom Sparringsansatz bis zum Rundum-sorglos-Paket und halten für Sie ein breites Leistungsspektrum bereit.

Mit einem Portfolio aus praxisorientieren Workshops sowie geeigneten eigenentwickelten Tool-Anwendungen begleiten wir den gesamtheitlichen Prozess durch den Regulatorik-Dschungel. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Dokumentation, sodass diese einer jeden Prüfung standhält.

Neben der Begleitung bei der Implementierung des Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten wir Ihnen Schulungen für verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden, Aufsichtsgremien und Geschäftsleitungen an, um diesen das jeweils benötigte Wissen zu vermitteln.

Wir begleiten Sie gerne auch nach der Implementierung der Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und können auf Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig reagieren.

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