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Die Implementierung eines Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Aufstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts fordert Unternehmen und deren Personalressourcen. 

Dies erfordert insbesondere den Aufbau einer Struktur mit festgelegten Verantwortlichkeiten sowie von Expertisen im Unternehmen, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.

Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung

Gerade im ersten Jahr der Implementierung gilt es, Stolpersteine zu umgehen und passgenau die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive der Prozesse nach den regulatorischen Anforderungen im Unternehmen zu etablieren. Unser interdisziplinäres Expertenteam unterstützt Sie lösungsorientiert bei Ihrem Vorhaben.

Regulatorische Anforderungen

Wir konzentrieren uns insbesondere auf Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der aktuellen Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, unsere Mandanten dabei zu unterstützen, heutige und künftige regulatorische Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung erfolgreich zu bewältigen und die Chancen dieser Entwicklung bestmöglich zu nutzen.

Im Fokus: Berichterstattung des Mittelstandes

Hierbei geht es aber nicht nur um die Unterstützung von Unternehmen bei ihren Berichtspflichten, sondern auch in Bezug auf das Thema „ESG“ insgesamt. Als mittelstandsorientierte Prüfungs- und Beratungsgesellschaft liegt dabei ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung auf den Nachhaltigkeitsthemen des Mittelstands und dessen Berichterstattung.

Unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir unterstützen Sie bei allen zentralen Fragestellungen rund um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und zwar unabhängig davon, ob Sie gesetzlich berichtspflichtig sind oder freiwillig berichten möchten. Unser Ansatz ist ganzheitlich, modular und interdisziplinär: Von der Analyse Ihrer Ausgangssituation über die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur Strukturierung interner Prozesse und Datenflüsse. Dabei verbinden wir fachliche Expertise mit praktischem Projektmanagement und tiefem Verständnis für unternehmerische Realitäten.

CSRD und ESRS

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) rücken umfassende Nachhaltigkeitsinformationen in den Fokus der Unternehmensberichterstattung. Damit werden, soweit der Anwendungsbereich der CSRD reicht, nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensinformationen rechtsverbindlich, standardisiert und prüfpflichtig. Die Anforderungen betreffen nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch große mittelständische Strukturen. Wir begleiten Sie ganzheitlich bei der Vorbereitung, Einführung und Umsetzung der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten nach CSRD/ESRS. 

Unsere Leistungen im Überblick:

Wir unterstützen Sie bei der Identifikation relevanter interner und externer Anspruchsgruppen und begleiten den Aufbau eines geeigneten Stakeholder-Involvements. Damit schaffen Sie eine fundierte Basis für eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse und transparente Berichterstattung. 

Im Zentrum der ESRS steht die doppelte Wesentlichkeit: Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Analyse, sowohl in Bezug auf die finanzielle Wesentlichkeit (Chancen und Risiken) als auch auf die Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Darüber hinaus klären wir mit Ihnen die konkreten Berichtspflichten einzelner Einheiten, insbesondere bei Konzernstrukturen oder komplexen Beteiligungsverhältnissen (Scoping). 

Aus den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse leiten wir gemeinsam mit Ihnen die individuell relevanten Datenpunkte und Berichtsanforderungen ab – nachvollziehbar dokumentiert und inklusive der Anforderungen aus dem Stakeholderprozess. 

Wir übernehmen auf Wunsch das vollständige Projektmanagement für Ihre CSRD-Berichterstattung – vom Aufbau der Projektstruktur bis zur operativen Begleitung. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine prüfbare, dokumentierte Prozessgestaltung, die eine spätere Abschlussprüfung zuverlässig vorbereitet. 

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Ausarbeitung des ersten Nachhaltigkeitsberichts entlang der geltenden ESRS-Vorgaben, mit klarem Fokus auf Stringenz, Verständlichkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Unternehmensstrategie. 

Eine nachhaltige Berichterstattung benötigt zuverlässige Prozesse zur Datenerhebung, -verarbeitung und -überwachung. Wir beraten Sie bei der Einführung geeigneter (IT-)Systeme, unterstützen beim Aufbau von ESG-Datenstrukturen und begleiten die Auswahl und Implementierung geeigneter Softwarelösungen, auch im Hinblick auf ESEF-Tagging und digitale Berichtspflichten. 

Nachhaltigkeit muss verstanden und gelebt werden und das auf allen Ebenen eines Unternehmens. Wir bieten zielgruppengerechte Schulungen zur CSRD-Berichterstattung und den ESRS: von strategischen Grundlagen für Führungsgremien bis hin zu operativem Know-how für Fachabteilungen. 

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erstellung Ihrer Klimabilanz, die ein zentraler Baustein eines verantwortungsvollen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements darstellt. Dabei orientieren wir uns an anerkannten Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) und berücksichtigen sowohl direkte Emissionen (Scope 1), indirekte Energieemissionen (Scope 2) als auch ausgewählte vor- und nachgelagerte Emissionen (Scope 3), sofern gewünscht oder erforderlich. 

Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) werden die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen und Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbraucher:innen ab dem 27. September 2026 deutlich verschärft. Künftig kommt es noch stärker darauf an, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar, konkret und nachweisbar zu formulieren, um Greenwashing-Risiken zu vermeiden. Unternehmen sollten deshalb ihre externe Kommunikation, insbesondere auf Websites, in Produktinformationen und im Marketing, frühzeitig überprüfen und mit belastbaren Nachweisen, internen Freigabeprozessen und einer konsistenten Dokumentation unterlegen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher auszugestalten und regulatorische Anforderungen mit einer glaubwürdigen Positionierung am Markt zu verbinden.

Worauf Sie bei der Einführung der EmpCo-Richtlinie achten sollten, erläutert Antonia Kempfer in unserem neuen 60Seconds-Video.

zum Video EmpCo kommt

Freiwillige Berichterstattung

Auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD erfasst sind, sehen sich zunehmend mit Erwartungen zu nachhaltigem Handeln konfrontiert – von Kund:innen, Investor:innen oder entlang der Lieferkette. Der VS-Standard (Voluntary Standard), entwickelt von der EFRAG, bietet einen praxisnahen, freiwilligen Rahmen für nicht-berichtspflichtige Unternehmen, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.

Wir unterstützen Sie bei der strategischen Entscheidung für eine freiwillige Berichterstattung, bei der Auswahl relevanter Inhalte sowie bei der praktischen Umsetzung – abgestimmt auf Ihre Branche, Unternehmensgröße und Ressourcen. Unser Ziel ist eine Berichterstattung, die nicht überfordert, sondern stärkt: glaubwürdig, proportional und zukunftsgerichtet. So positionieren Sie Ihr Unternehmen frühzeitig als verantwortungsbewussten Akteur, auch ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht. 

Unsere Leistungen im Überblick:

Im Rahmen einer Erstberatung klären wir gemeinsam mit Ihnen die strategische Relevanz von Nachhaltigkeit und ESG-Berichterstattung für Ihr Unternehmen. Dabei ordnen wir insbesondere den neuen VS-Standard in die bestehende ESG-Landschaft ein und beleuchten regulatorische sowie marktseitige Entwicklungen. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung, ob, wann und in welchem Umfang eine Berichterstattung sinnvoll ist – individuell abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße, Branche und Stakeholdererwartungen. 

Auch die freiwillige Berichterstattung beginnt mit der richtigen Fokussierung. Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse light helfen wir Ihnen dabei, die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens zu identifizieren – auf Basis Ihrer Geschäftstätigkeit, Ihrer Wertschöpfungskette und der Erwartungen Ihrer wichtigsten Anspruchsgruppen. Anschließend unterstützen wir Sie bei der zielgerichteten Priorisierung der relevanten Inhalte, um einen pragmatischen und zugleich wirksamen Berichtsansatz zu entwickeln. 

Der Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts, auch wenn dieser freiwillig erstellt wird, muss strukturiert, nachvollziehbar und adressatengerecht sein. Wir begleiten Sie bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen relevanten Inhalte, z. B. aus den Modulen des VS-Standards und kommentieren diese im Hinblick auf ihre Bedeutung und Umsetzbarkeit. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen übersichtlichen und tragfähigen Berichtsaufbau, der sowohl in narrativer Textform als auch in tabellarischer Darstellung umsetzbar ist. 

Soweit rechtlich möglich und gewünscht übernehmen wir auch die inhaltliche Ausarbeitung einzelner Berichtsteile – zum Beispiel zu Governance-Strukturen, ökologischen Maßnahmen oder sozialem Engagement. Darüber hinaus integrieren wir bestehende Informationen aus Ihrem Unternehmen, wie etwa Ergebnisse aus CSR-Initiativen, Lieferkettenprozessen oder Mitarbeiterprogrammen. So entsteht ein konsistenter, maßgeschneiderter ESG-Bericht mit echtem Mehrwert – intern wie extern. 

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht entfaltet seine Wirkung erst dann vollständig, wenn er glaubwürdig dokumentiert und zielgerichtet veröffentlicht wird. Wir helfen Ihnen dabei, eine prüfbare und nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Angaben zu erstellen und zeigen geeignete Veröffentlichungswege auf – sei es über Ihre Website, als Bestandteil des Geschäftsberichts oder im Rahmen von Stakeholderdialogen mit Geschäftspartnern, Banken oder Förderinstitutionen. 

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist das zentrale Instrument zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Sie dient als Orientierung für Investoren und Unternehmen, um ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu identifizieren und zu fördern. Im Juli 2025 wurde ein delegierter Rechtsakt verabschiedet, der die Berichterstattung zur EU-Taxonomie deutlich vereinfacht und damit die Integration in bestehende Nachhaltigkeitsstrategien erleichtert. 

Unsere Leistungen im Überblick:

Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, offenzulegen, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Ein zentraler erster Schritt besteht in der Identifikation der taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten, also der Tätigkeiten, die grundsätzlich unter die in der Verordnung definierten Umweltziele fallen.  

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensstruktur systematisch zu analysieren, relevante Tätigkeiten den delegierten Rechtsakten zuzuordnen und eine belastbare Abgrenzung vorzunehmen. Unsere Beratung legt dabei besonderen Wert auf rechtssichere Kriterienanwendung und eine interne Nachvollziehbarkeit. Ziel ist eine fundierte Grundlage für die anschließende Bewertung der Taxonomiekonformität und eine glaubwürdige ESG-Berichterstattung sicherzustellen. 

Nach der Identifikation Ihrer taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten stellt die Prüfung der Taxonomiekonformität Ihrer Tätigkeiten den nächsten entscheidenden Schritt dar. Dabei müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele der EU-Taxonomie leisten, keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Ziele verursachen („Do No Significant Harm“) und Mindestschutzstandards einhalten.  

Wir begleiten Sie bei der systematischen Analyse dieser Anforderungen – von der Auswahl geeigneter Nachweisdokumente über die Bewertung technischer Prüfkriterien bis hin zur Aufbereitung für das ESG-Reporting. Unser Ansatz kombiniert rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis der branchenspezifischen Anforderungen und legt besonderen Wert auf Prozesssicherheit, Dokumentationsfähigkeit und prüfungssichere Ergebnisse. 

Die Folgen des Klimawandels betreffen Unternehmen auf vielfältige Weise – sei es durch physische Risiken wie Extremwetterereignisse, Lieferkettenstörungen und Ressourcenknappheit oder durch transitorische Risiken infolge regulatorischer Veränderungen, CO₂-Bepreisung, Marktverschiebungen oder veränderte Kundenanforderungen. Die systematische Analyse klimabezogener Risiken ist heute ein wesentlicher Bestandteil vorausschauender Unternehmensführung – zunehmend auch gesetzlich gefordert, etwa im Rahmen der CSRD und der EU-Taxonomie.

Wir unterstützen Sie dabei, klimabezogene Risiken strukturiert zu identifizieren, zu bewerten und in die bestehende Unternehmensstrategie, Governance und Risikosteuerung zu integrieren.

Unternehmen sind verpflichtet, zu ihren taxonomiefähigen und -konformen Geschäftstätigkeiten quantitative Angaben zu machen – insbesondere zum Umsatz sowie zu Investitions- und Betriebsausgaben. Diese Kennziffern (KPIs) müssen auf Basis klar definierter Vorgaben ermittelt, belegt und offengelegt werden. Wir unterstützen Sie bei der Zuweisung von Finanzdaten zu den identifizierten Aktivitäten, der Abgrenzung der relevanten Werte sowie bei der sachgerechten und prüfungssicheren Darstellung im Rahmen Ihres ESG-Reportings. Dabei achten wir auf eine enge Verzahnung mit Ihrer Finanzbuchhaltung, den technischen Abteilungen und ggf. bestehenden Nachhaltigkeitsberichten. Unser Ziel ist eine konsistente, transparente und belastbare KPI-Ermittlung, die als Grundlage für die regulatorische Konformität und eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation dienen kann. 

Ein nachhaltiges und gesetzeskonformes Taxonomiereporting erfordert mehr als eine einmalige Bestandsaufnahme. Das Report muss vielmehr dauerhaft in Ihre Unternehmensprozesse integriert werden.  

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie strukturell in Ihre bestehenden Abläufe zu überführen: von der Verankerung in der Aufbau- und Ablauforganisation, über die Definition interner Zuständigkeiten und Schnittstellen, bis hin zur Einbettung in Kontroll- und Dokumentationsprozesse. Ziel ist ein belastbares, standardisiertes Vorgehen, das wiederholbar, nachvollziehbar und prüfsicher ist und zwar sowohl im Hinblick auf Ihre interne Qualitätssicherung als auch auf die externen Prüfanforderungen im Rahmen der ESG- und CSRD-Berichterstattung. 
Mit unserem interdisziplinären Ansatz verbinden wir rechtliche Anforderungen, technische Kriterien und betriebswirtschaftliche Prozesse zu einem integrierten System, das Nachhaltigkeit dauerhaft verlässlich abbildet.