Die Aufstellung und Implementierung der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung fordert Unternehmen und deren Personalressourcen. Die Verpflichtung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht offenzulegen und damit prüfen zu lassen, dient der Vergleichbarkeit und der Transparenz.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Gleichermaßen erfordert sie den Aufbau einer Struktur sowie von Expertisen, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.
Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gerade im ersten Jahr der Implementierung gilt es, Stolpersteine zu umgehen und passgenau die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive der Prozesse nach den regulatorischen Anforderungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Expertenteam unterstützt Sie lösungsorientiert bei Ihrem Vorhaben.
Regulatorische Anforderungen
Wir konzentrieren uns insbesondere auf Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der aktuellen neuen Regularien. Ziel ist es, unsere Mandanten dabei zu unterstützen, heutige und künftige regulatorische Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung erfolgreich zu bewältigen und die Chancen dieser Entwicklung bestmöglich zu nutzen.
Im Fokus: Berichterstattung des Mittelstandes
Hierbei geht es aber nicht nur um die Unterstützung von Unternehmen bei ihren Berichtspflichten, sondern auch in Bezug auf das Thema „ESG“ insgesamt. Als mittelstandsorientierte Prüfungs- und Beratungsgesellschaft liegt dabei ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung auf den Nachhaltigkeitsthemen des Mittelstands und dessen Berichterstattung.
Unsere Leistungen in den Bereichen
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
- Aufbau der Projektstrukturen inklusive Übernahme des Projektmanagements
- Schulungsangebote zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und beteiligten Mitarbeitende des Unternehmens
- Klärung der Berichtspflichten der einzelnen Unternehmen/ Konzerneinheiten (Scoping)
- Überleitung bisheriger Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach DNK und GRI auf die Anforderungen der CSRD/ESRS (Gap-Analyse)
- Unterstützung bei der Unternehmensanalyse zur Identifizierung von Chancen, Risiken und Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und das soziale Umfeld
- Unterstützung bei der Entwicklung und Aufsetzen einer geeigneten ESG-Strategie
- Begleitung bei der Stakeholderidentifizierung und dem Stakeholderinvolvement
- Unterstützung bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Auswertung der individuellen berichtspflichtigen Datenpunkte aus den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse inkl. Stakeholderinvolvements
- Beratung bei der Einrichtung von (IT-)Systemen und Prozessen sowie eines Reportings zur Datenerhebung und zum Monitoring
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen bezüglich des ESEF-Taggings inklusive Umsetzung
- Ausgestaltung des ersten Berichtsentwurfs
- Sicherstellung einer verlässlichen und nachvollziehbaren Dokumentation, die als Grundlage der Prüfungspflicht dient
- Assurance Readiness Check
EU-Taxonomie
- Ermittlung der taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten
- Unterstützung bei der Ermittlung der Taxonomiekonformität
- Unterstützung und Darstellung bei der Ermittlung der geforderten Kennziffern
- Einbindung der EU-Taxonomie in die Unternehmensprozesse zum prüfsicheren Reporting
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Beratung bei der Implementierung von Prozessen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen
- Durchführung und Dokumentation der Risikoanalyse
- Beratung bei der Definition und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und Grundsatzerklärung
- Unterstützung bei der Einrichtung des Beschwerdeverfahrens
- Erstellung Projektplan, Projektsteuerung und - nachverfolgung für LkSG-Einführung