Die Verlässlichkeit von Finanzinformationen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten. Alle Marktteilnehmer, insbesondere institutionelle oder private Investor:innen müssen sich auf Informationen verlassen können und haben ein Anrecht darauf, sich von der Integrität all derer überzeugen zu können, die eine wichtige Rolle auf diesen Märkten spielen. Wirtschaftsprüfern, die als Jahresabschlussprüfer oder Gutachter eine Beurteilung über die Richtigkeit und Vollständigkeit von Finanzinformationen abgeben, muss in besonderem Maße Seriosität und Integrität abverlangt werden.
Der Transparenzbericht ist europarechtlich vorgegeben. Kapitalmarkteilnehmer sollen sich damit ein Bild über diejenigen machen können, die eine unabhängige Beurteilung über Rechenschaftsberichte von Wertpapieremittenten abgeben. Abschlussprüfer von Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften zugelassen sind, sind zur Veröffentlichung verpflichtet.
Das in dem Transparenzbericht zu beschreibende Qualitätssicherungssystem ist indes nicht nur bei Abschlussprüfungen von börsennotierten Unternehmen anzuwenden, sondern für alle Abschlussprüfungen bei Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (gesetzliche Pflichtprüfungen). Wir nutzen daher den Bericht auch, um unser Verständnis von Leistung und Qualität einer breiteren interessierten Öffentlichkeit transparent zu machen.