Erscheinungsdatum 24.11.2023

Elektromobilität wird auch in 2024 noch vom Staat gefördert, wobei die Höhe der Förderung im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen hat. Nach wie vor lassen sich mit einem Elektro-Kfz zudem Steuern sparen. Die 2024 geltenden Regelungen zeigt die Grafik im Überblick.

Damit ist bzw. die bisherige Förderung von Plug-in-Hybriden sowie hochpreisiger Neufahrzeuge komplett entfallen. Seit dem 10.9.2023 können zudem nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen keinen Umweltbonus mehr. 

Hinweis: Für alle Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, wird auch künftig zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer z.B. ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.

Fahrzeugtyp Nettolistenpreis Umweltbonus
rein batterieelektrische Fahrzeuge & Brennstoffzellenfahrzeuge (Mindesthaltedauer 12 Monate) & Leasingfahrzeuge mit Laufzeit ab 24 Monate< 40.000 €3.000 € vom Staat + 1.500 € vom Hersteller
Leasingfahrzeuge mit Laufzeit 12-23 Monate< 40.000 €1.500 € vom Staat + 750 € vom Hersteller
Junge Gebrauchtwagen  2.400 € vom Staat + 1.200 € vom Hersteller
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