Zunehmender gesellschaftlicher Druck in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und eine für viele Stakeholder schwierige Vergleichbarkeit von verfügbaren Informationen haben dazu geführt, dass mit Umsetzung der CSRD für Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten mit begrenzter Sicherheit eingeführt wird.
Ihre Ansprechpartner
Daneben werden auch von Unternehmen freiwillig aufgestellte Nachhaltigkeitsberichte immer häufiger geprüft.
Sicherheit bereits vor der Prüfung
Vor der verpflichtenden Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist es möglich, dass wir Sie bereits bei der Umsetzung aller Anforderungen aus der CSRD, den ESRS sowie der EU-Taxonomie-Verordnung im Rahmen einer projektbegleitenden Prüfung unterstützen und Sie somit eine höhere Sicherheit in Bezug auf die zukünftige Prüfung erreichen können. Wir führen auch die freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch. Dadurch können Sie die Verlässlichkeit der von Ihnen dargestellten Informationen für die Adressaten des Nachhaltigkeitsberichts steigern und somit Wettbewerbsvorteile generieren.
Unsere Leistungen im Bereich der ESG-Prüfung
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Rahmen und außerhalb der Abschlussprüfung
Wir bieten die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten sowohl im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung als auch als gesonderte Prüfleistung außerhalb der Jahresabschlussprüfung an. Unsere Leistungen orientieren sich an den einschlägigen Prüfungsstandards (z. B. IDW PS 490, ISAE 3000) und umfassen sowohl formale als auch inhaltliche Prüfungen und prüferische Durchsichten. Dabei stehen im Rahmen von Prozessprüfungen die Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der berichteten Informationen im Vordergrund.
Projektbegleitende Prüfung im Implementierungsprozess der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung/Assurance Readiness Check
Die erstmalige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts stellt viele Unternehmen vor erhebliche inhaltliche, strukturelle und organisatorische Herausforderungen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Stakeholdern an die Prüfbarkeit und Verlässlichkeit der berichteten Informationen. Um spätere Korrekturen, Verzögerungen oder Prüfungsrisiken im Rahmen der Abschlussprüfung zu vermeiden, empfehlen wir bereits während der Berichtsplanung eine projektbegleitende Prüfung – auch bekannt als Assurance Readiness Check.
Unsere projektbegleitende Prüfung erfolgt eng abgestimmt mit Ihrem Projektteam in agilen Prüfsequenzen, die sich nahtlos in Ihre Prozesse einfügen. Sie erhalten konkrete Hinweise und praxisorientierte Empfehlungen, um die Prüfungsfähigkeit („Assurance Readiness“) Ihrer ESG-Berichterstattung sicherzustellen, nicht zuletzt, um im Rahmen der Abschlussprüfung Zeit und Ressourcen zu sparen.
Freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen, auch wenn (noch) keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung besteht, denn eine externe Bestätigung verleiht ESG-Berichten deutlich höhere Glaubwürdigkeit und Akzeptanz – sowohl bei Investoren und Kreditinstituten als auch bei Kund:innen, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Im Rahmen der freiwilligen Prüfung prüfen wir Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach anerkannten Standards – etwa IDW PS 490, ISAE 3000 (Revised) oder IDW PS 902 bei begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance). Dabei richten wir unser Vorgehen an Ihren individuellen Anforderungen aus:
- ob Erstbericht oder etablierte Berichterstattung,
- ob beruhend auf CSRD/ESRS, GRI, VS,
- ob vollständige Prüfung oder fokussierte Durchsicht ausgewählter Themenbereiche.
Unsere Prüfung umfasst sowohl formale Kriterien wie Vollständigkeit und Struktur als auch inhaltliche Aspekte wie Konsistenz, Datenherkunft und Relevanz Ihres Nachhaltigkeitsberichts. Auf Wunsch erstellen wir für Sie eine formale Prüfungsbescheinigung, die Sie gegenüber Stakeholdern aktiv nutzen können, z. B. im Rahmen der Nachhaltigkeitskommunikation, bei Ausschreibungen oder im ESG-Ratingprozess.