Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten
Zunehmender gesellschaftlicher Druck in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und eine für viele Stakeholder schwierige Vergleichbarkeit von verfügbaren Informationen, insbesondere aufgrund fehlender Verlässlichkeit, hat dazu geführt, dass mit Umsetzung der CSRD eine Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 eingeführt wird.
Ihre Ansprechpartner
Sicherheit bereits vor der Prüfung
Vor der verpflichtenden Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist es möglich, dass wir Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen aus der CSRD, den ESRS sowie der EU-Taxonomie-Verordnung bereits im Rahmen einer projektbegleitenden Prüfung unterstützen und Sie somit eine höhere Sicherheit in Bezug auf die zukünftige Pflichtprüfung erreichen können. Wir führen auch die freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch. Dadurch können Sie die Verlässlichkeit der von Ihnen dargestellten Informationen für die Adressaten des Nachhaltigkeitsberichts steigern und somit Wettbewerbsvorteile generieren.
Unsere Leistungen
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Rahmen der Abschlussprüfung und außerhalb der Abschlussprüfung
- Prüferische Durchsicht von Nachhaltigkeitsberichten
- Projektbegleitende Prüfung im Implementierungsprozess der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung