Erscheinungsdatum 18.07.2023
von Dominik Römer

Während früher Umsatz und Gewinn als alleinige Maßstäbe für wirtschaftlichen Erfolg angesehen wurden, müssen sich Unternehmen heutzutage auch an nichfinanziellen Faktoren messen lassen. Dabei gewinnen vor allem ESG-Aspekte für sämtliche Stakeholder – seien es Kunden, Investoren oder (potenzielle) Mitarbeiter – zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden werden zunächst die Grundzüge eines ESG-Reporting beschrieben, mit dem Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit transparent und systematisch dokumentieren. Anschließend wird als Beispiel eine Messung der Performance anhand der Kennzahl „Frauen-Karriere-Index“ dargestellt.

Was ist ESG-Reporting?

ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales & Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung). Die ESG-Faktoren beziehen sich auf die nichtfinanziellen Aspekte eines Unternehmens, die über traditionelle finanzielle Kennzahlen hinausgehen:

  • Zur ESG-Säule „E“ zählen alle Formen von Klima- und Umweltschutz ebenso wie die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Energieeffizienz und die Ressourcenschonung.
  • „S“ bezieht sich auf die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und der Gesellschaft. Dies umfasst verschiedene Themenbereiche wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion.
  • Die Säule „G“ beschreibt Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse ebenso wie Aktionärsrechte und Geschäftsethik.

Der Prozess des ESG-Reporting hilft Unternehmen dabei, ihre Performance im Bereich Nachhaltigkeit zu messen, zu überwachen und offenzulegen. Somit können Unternehmen Transparenz schaffen und es Interessengruppen wie Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens zu verstehen.

Key Performance Indicators (KPI)

Als Hilfsmittel zur Messung der ESG-Faktoren werden KPIs („Key Performance Indicators“) verwendet. Diese sind messbare Kennzahlen, die den Fortschritt und die Leistung eines Unternehmens oder eines Projekts verfolgen und bewerten. Sie sind spezifische Messgrößen, die dazu dienen, wichtige Ziele und Erfolgsfaktoren zu identifizieren und zu überwachen. Auch diese kann man den drei Säulen des ESG-Reporting zuordnen. Wichtige Kennzahlen sind:

(1) Umwelt, z.B.:

  • Wasserverbrauch pro produzierter Einheit
  • Energieverbrauch pro Quadratmeter Fläche
  • Abfallmenge pro produzierter Einheit

(2) Soziales, z.B.:

  • Mitarbeiterzufriedenheit
  • Chancengleichheit und Diversität
  • Investition in Weiterbildung der Mitarbeiter

(3) Unternehmensführung, z.B.:

  • Transparenz der Unternehmensberichterstattung
  • Effektivität der internen Kontrollsysteme
  • Messung an Branchen-Benchmarks

KPIs können je nach Branche, Unternehmensgröße und geografischem Standort variieren. Es gibt also kein festes Schema zur Erstellung eines ESG-Reporting. Unternehmen wählen normalerweise diejenigen KPIs aus, die am besten zu ihren Zielen, ihrer Strategie und ihrer Ausrichtung passen.

Frauen-Karriere-Index (FKI)

Ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist Chancengleichheit, insbesondere die Gleichstellung von Männern und Frauen. Ein Instrument zur Messung der diesbezüglichen Performance ist der Frauen-Karriere-Index (FKI). Dieser Index dient als Messwerkzeug, um die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in Bezug auf Karrieremöglichkeiten zu erfassen.

Der FKI basiert auf einer umfassenden Analyse der Faktoren, die die Arbeitsbedingungen von Frauen beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Entlohnungsgerechtigkeit, der Anteil von Frauen in Führungspositionen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Indikatoren ermöglichen es, mit dem Index eine differenzierte Betrachtung der Gleichstellungssituation in verschiedenen Branchen vorzunehmen. Der FKI macht auf bestehende Ungerechtigkeiten aufmerksam und regt Unternehmen sowie politische Entscheidungsträger dazu an, Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit im Berufsleben zu ergreifen. Unternehmen nutzen den Index, um ihre eigenen Gleichstellungsmaßnahmen zu überprüfen und mögliche Verbesserungen zu finden, um ein inklusives Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen.

Die hier beschriebene Analyse des FKI basiert auf einem standardisierten Fragebogen, der für Unternehmen jeder Branche und Größe geeignet ist. Durch einen einheitlichen Auswertungsmechanismus wird ein allgemeingültiger Vergleichswert erzeugt. Der Fragebogen ermöglicht es Unternehmen, spezifische Informationen zur Geschlechtergleichstellung in ihrer Organisation zu sammeln. Der Auswertungsmechanismus bewertet diese Daten und generiert einen Vergleichswert, der es Unternehmen erlaubt, ihre Fortschritte bei der Förderung der Chancengleichheit zu bewerten und mit anderen Unternehmen zu vergleichen. Den FKI nutzende Unternehmen können durch die objektiven und messbaren Ergebnisse, die er liefert,

  • die Diversität und Inklusion ihrer Belegschaft fördern,
  • das Potenzial ihrer weiblichen Mitarbeiter besser ausschöpfen und somit
  • eine gerechtere Arbeitsumgebung schaffen.

Außerdem werden Unternehmen durch die FKI-Nutzung zu einem attraktiveren Arbeitgeber sowohl für exzellente Frauen als auch Männer. Der FKI signalisiert Engagement für Chancengleichheit und Gleichstellung und zeigt potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass das Unternehmen eine inklusive und diverse Arbeitsumgebung bietet. Dies kann dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und den Talentpool zu erweitern. Darüber hinaus stärkt der FKI das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Organisation und fördert ihre Zufriedenheit, was sich positiv auf die Mitarbeiterbindung und -motivation auswirkt. Die Nutzung des FKI ermöglicht es also Unternehmen, sich als Vorreiter in Sachen Chancengleichheit zu positionieren und dadurch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen.

Vorteile eines guten ESG-Reporting

Die Beschaffung, Auswahl und Entwicklung exzellenter Fachkräfte ist eine essenzielle und zukunftsweisende Aufgabe für jedes Unternehmen. Die Durchführung des ESG-Reporting zeigt, dass das Unternehmen seine Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung ernst nimmt, was zu positiver Wahrnehmung durch den Aufbau eines nachhaltigen Images führt. Außerdem ermöglicht die Offenlegung von ESG-Daten und -Maßnahmen es Unternehmen, das Interesse und die Unterstützung von nachhaltig orientierten Investoren zu gewinnen. Dies eröffnet Unternehmen den Zugang zu Kapitalmärkten und Finanzierungsalternativen, da immer mehr Investoren gezielt in Nachhaltigkeit investieren möchten.

Auch die Innovationsquote wird durch das ESG-Reporting gefördert, da es dazu anregt, neue Geschäftsmöglichkeiten und nachhaltigere Lösungen zu identifizieren. Mittels Analyse der Daten können Unternehmen Trends und Potenziale erkennen und ihre Unternehmensstrategie auf langfristige und nachhaltige Geschäftsmodelle ausrichten, die nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt anstreben.

Historie & Ausblick

Im Jahr 2014 hat die EU erstmalig CSR-Richtlinien („Corporate Social Responsibility“) eingeführt. Diese geben vor, dass neben finanziellen auch nichtfinanzielle Angaben in die Berichterstattung von Unternehmen mit einbezogen werden. Seit 2017 sind diese CSR-Richtlinien anzuwenden von kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, einer Bilanzsumme über 20 Mio. € oder Gewinnen, die sich auf mehr als 40 Mio. € jährlich belaufen. Die Unternehmen sind gemäß den Richtlinien verpflichtet, über Umweltbelange, soziale Gegebenheiten und Diversität im Unternehmen zu berichten. Diese Berichterstattung umfasst eine ganzheitliche Darstellung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks sowie Initiativen zur Förderung sozialer Verantwortung und Chancengleichheit.

Seit 2021 arbeitet die EU an einer Reform dieser Richtlinien, die noch mehr Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung bringen soll. Mit den CSRD-Richtlinien („Corporate Sustainabilty Reporting Directive“) sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 auch börsennotierte mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie Unternehmen aus Drittländern, die an einer Börse innerhalb der EU notiert sind, der ESG-Berichtspflicht nachkommen und über Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. 

Hinweis: Die EU ist überzeugt, dass die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur gesellschaftliche Relevanz hat, sondern auch einen Mehrwert für die Unternehmen bietet.

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