Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22.03.2024 ist klar: die E-Rechnung kommt verpflichtend für alle Unternehmen in Deutschland. Trotz der Verschiebung des Gesetzes hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die E-Rechnung wird somit bereits ab dem 01.01.2025 relevant. Unternehmen und Berater sind daher gleichermaßen angehalten, sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und insbesondere prozessualen Anpassungen auseinanderzusetzen, die zur Einführung der E-Rechnung notwendig sind.
Im Webinar widmen wir uns:
- den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers (inkl. den vorgesehenen Übergangsregelungen und Ausnahmen)
- dem übergeordneten Kontext – national und international
- dem Überblick über den organisatorisch notwendigen Handlungsbedarf – wo liegen die Chancen?