Steuerberatung in der leitungsgebundenen Energie- und Wasserwirtschaft heißt heute mehr denn je, sich frühzeitig und proaktiv mit den Änderungen zu befassen, die der Wettbewerb um Kunden und Versorgungsgebiete oder der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber durch neue Vorschriften initiiert. 

Ihr Ansprechpartner

Mehrwert durch interdisziplinäre Lösungsansätze

Die Herausforderungen an eine nach vorne ausgerichtete steuerliche Gestaltung oder betriebliche Umstrukturierung sind vielschichtig und komplex. Gerade deshalb legen wir großen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung und interdisziplinäre Lösungsansätze. Erst das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen, etwa dem Vergabe-, Gesellschafts-, Energie-, Energiewirtschafts- und Steuerrecht, bringt unserer Mandantschaft den erwarteten Mehrwert.

Kompetente und rechtssichere Unterstützung

Bilanzsteuerrechtliche Fragen haben in der Beratung der Energie- und Wasserwirtschaft immer schon eine große Rolle gespielt. Branchenspezifische Sachfragen werden durch allgemeine bilanzsteuerliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend abgebildet. Bewährtes muss sich gegenüber neuen Rechtsansichten behaupten. Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten kompetent und rechtssicher zu unterstützen, sowohl bei aktuellen Bilanzierungsfragen und Bilanzansätzen als auch bei laufenden steuerlichen Außenprüfungen. Sofern Rechtspositionen nur über den ordentlichen Finanzgerichtsweg eingefordert werden können, vertreten wir Ihre Rechts- und Sachposition natürlich auch vor allen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit.

Unsere Steuerberatungsleistungen für die Energie- und Wasserwirtschaft

  • Herstellung eines steuerlichen Querverbunds
  • Gründung von Netzgesellschaften mit Aufnahme weiterer Partner
  • Bürgerbeteiligungen
  • Umstrukturierungen von Versorgungsunternehmen unter Einbindung kommunaler Aufgaben
  • Begleitung bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten
  • Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
  • Laufende Fragestellungen und Projekte im Zusammenhang mit den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD)
  • Laufende steuerliche Beratung
  • Stromsteuer-/Energiesteueranmeldungen einschließlich Entlastungsanträge
  • Vertretung in Verfahren vor der Zollverwaltung oder Fragestellungen rund um die Verfahrensdokumentation nach § 4 Abs. 2 StromStV bzw. § 79 Abs. 2 EnergieStV)

Weitere Informationen: 

Energieintensive Unternehmen

  • Rückstellungen im Zusammenhang energiewirtschaftlicher Fragestellungen oder aus Energielieferverträgen
  • Bilanzielle Anforderungen an die Abbildung von Bewertungseinheiten aus Energiebeschaffungsportfolien
  • z. B. Umsatzsteuerbarkeit der Konzessionsabgabe oder sonstiger energiewirtschaftlicher Leistungsbeziehungen und Geschäftsmodelle
  • Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Rahmen jedweder Außenprüfung durch die Finanz- bzw. Zollverwaltung
  • auch unter Berücksichtigung von Spartentrennungen nach § 8 Abs. 9 KStG
  • Zu ausgewählten, fachspezifischen Steuer- und Bilanzierungsfragen oder auch im Rahmen regelmäßiger Fortbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden
  • Prüfung bzw. Erstellung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Einhaltung bzw. Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • In gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

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