Unternehmen der Sozialwirtschaft und Non-Profit Organisationen sind in Ihrem Handeln den gemeinnützigen Satzungszwecken verpflichtet. Mit unseren qualifizierten Prüfungs- und Bestätigungsleistungen stärken wir das Vertrauen aller Stakeholder in die Arbeit der Einrichtungen und tragen dazu bei, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Die Sozialwirtschaft und der gemeinnützige Sektor unterliegen in hohem Maße spezialgesetzlichen Regelungen, die eine Vielzahl von Aus- und Wechselwirkungen auf bzw. mit der Rechnungslegung haben. Auf Grundlage unserer branchenspezifischen Erfahrungen und Kenntnisse sowie unseres interdisziplinären Ansatzes bieten wir Ihnen ein umfassendes Spektrum an spezialisierten Prüfungs- und Bestätigungsleistungen, deren Mehrwert weit über die Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder einer Bescheinigung hinaus geht. 

Dabei sind wir es gewohnt, mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen und -strukturen erfolgreich zusammen zu arbeiten; von der regional verwurzelten Organisation bis zum gemeinnützigen Konzernverbund.

Tiefgreifende Expertise und eingespielte Prüfungsteams

Eingespielte Prüfungsteams und ein optimal strukturiertes Prüfungskonzept ermöglichen es uns, durch unsere Prüfung effektiv und effizient eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung im Bestätigungsvermerk bzw. der Bescheinigung zu erreichen. Unser Prüfungsansatz basiert hierbei auf einer risikoorientierten Prüfungsstrategie unter Verwendung modernster IT-Prüfungstools. Wir passen unser Vorgehen individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens an und berücksichtigen selbstverständlich alle einschlägigen Prüfungsstandards.

Unsere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen

  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB bzw. branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfungen nach der VDD-Prüfungsrichtlinie

mehr zu Prüfungs- und Bestätigungsleistungen 

  • Prüfung von Verwendungsnachweisen
  • Prüfung der Arbeitsergebnisrechnung gemäß Werkstättenverordnung
  • Prüfung von (Tax-)Compliance-Managementsystemen
  • IT-Prüfungen im Bereich der Rechnungslegung
  • Planung der internen Revision auf Grundlage von Prozess- und Risikoanalysen​
  • Zusammenstellung der Revisionsteams im Hinblick auf die erforderliche Expertise in den unterschiedlichen Prüffeldern ​
  • Übernahme einzelner Revisionsaufträge im Rahmen von Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits-, Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen​