Aussagekräftige Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen

Jahresabschlüsse dienen oft als Grundlage für Entscheidungen von Kapitalgeber:innen. 

Deshalb erstellen wir für Sie qualitativ hochwertige, aussagekräftige und transparente Jahresabschlüsse und Steuererklärungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben, inklusive der entsprechenden Erstellungsberichte.

Ein detaillierter Jahresabschlussbericht dokumentiert die unternehmerische Rechnungslegung nach innen und außen. Je nach Gesamtsituation versehen wir Ihre Jahresabschlüsse auch mit einer qualifizierten Jahresabschlussbescheinigung. In Verbindung mit einem Rating kann diese Bescheinigung bei Kapitalgeber:innen zu deutlich günstigeren Finanzierungskonditionen führen.

Betriebliche Steuererklärungen

Ein elementarer Faktor des unternehmerischen Risikomanagements ist es, die gesetzlichen Verpflichtungen im steuerlichen Bereich zu erfüllen. Wir ermitteln die steuerpflichtigen Einkünfte und erstellen die betrieblichen Steuererklärungen.

Steuerberatung betrachten wir als umfassenden Prozess, bei dem wir neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auch Steuerbescheide prüfen, Einsprüche und Anträge erledigen und Sie im Bedarfsfall vor den finanzgerichtlichen Instanzen vertreten.

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss / Betriebliche Steuererklärung

Neben der verpflichtenden Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch kann ein Jahresabschluss auch zu verschiedenen Informationszwecken freiwillig erstellt werden. Er ist neben der Grundlage für die Steuererklärungen auch für Kapitalgeber:innen und beispielsweise für Lieferanten, Kunden sowie Gesellschafter eine wichtige Informationsbasis. 

Die Jahresabschlüsse werden nach den Vorgaben des Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erstellt. Wir unterstützen Sie dazu mit individuellen Analysen, handelsrechtlichen, Bilanz- und anderen Beratungen durch unsere Experten bei unternehmerischen Entscheidungen und Planungen. 

Die Basis-Berichterstattung erfolgt in einem standardisierten Verfahren und enthält die Pflichtbestandteile, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben.

Dazu passen wir die Berichte auch individuell nach Ihren Anforderungen und Informationsbedürfnissen an. Unsere Expert:innen stehen Ihnen auch bei der Erstellung von Lageberichten oder anderen erforderlichen Berichten zur Seite. 

Wir übernehmen für Sie die Offenlegung oder Hinterlegung der Jahresabschlüsse im elektronischen Unternehmensregister. Dazu beraten wir umfassend zu allen Offenlegungsfragen. 

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes, bundesweit einheitliches Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen an Kreditinstitute. Wir erstellen und übermitteln diesen auf Basis ihrer Jahresabschlussdaten. Hierdurch werden Medienbrüche vermieden und erforderliche Daten effizient beispielsweise für die Bearbeitung eines Kreditantrags zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler handelsrechtlich nicht verpflichtet sind „Bücher zu führen“ wird ihr Gewinn durch die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Diese ist Grundlage für die steuerlichen Einkünfte aus dieser Tätigkeit. Wir erstellen diese und beraten Sie dazu auch hinsichtlich unternehmerischer Planungen. 

Die Abgabe der betrieblichen Erklärung ist der Abschluss eines umfassenden Beratungsprozesses, der neben der Erledigung administrativer Aufgaben auch die Anwendung der jeweils gültigen Vorschriften beinhaltet. Mit unseren Erfahrungen und steuerlichen Expertisen beraten wir Sie zu Lösungsansätzen und Strategien sowie Gestaltungsoptionen.

Wir erstellen für Sie die jährlich wiederkehrenden betrieblichen Steuererklärungen (regelmäßig die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung sowie sogenannte Feststellungserklärungen). Dazu erstellen wir ihre Steuerbilanz, die als elektronische Bilanz (E-Bilanz) mit den jährlichen Steuererklärungen an das Finanzamt übermittelt wird. 

Die Prüfung der Steuerbescheide schließt den Vorgang der Erstellung betrieblicher Steuererklärungen und gehört ebenso selbstverständlich zu unseren Aufgaben, wie die Begleitung bei Betriebsprüfungen und die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und allen anderen Angelegenheiten vor den Finanzverwaltungen.

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