Umgang mit Zollangelegenheiten maßgeblich für Unternehmenserfolg

Aus stetig wachsenden Anforderungen bei internationalen Waren- und Dienstleistungsströmen folgt eine zunehmende Bedeutung von Zollfragestellungen.

Diese gehen oft über rein steuerrechtliche Fragestellungen hinaus. Durch einen zunehmenden Umfang an gesetzlichen Regelungen wächst auch die Komplexität in diesem Fachgebiet. Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist mit erheblichen Risiken behaftet; daher ist es wichtig, diese Risiken zu minimieren. Dies hat Auswirkungen auf Unternehmensgeschehnisse, daher ist der richtige Umgang mit Zollangelegenheiten und eine angepasste Strategie essentiell für den Unternehmenserfolg.

Unser Beratungsspektrum im Bereich Zoll- und Verbrauchsteuer

Die Ein- und Ausfuhr von Waren und Gütern unterliegen strengen Regeln und hohen formalen Anforderungen. Uni- und multiliterale Handelsabkommen oder Antidumpingzölle können einschlägig sein; ein Verstoß kann mit hohen finanziellen Strafen verbunden sein. Während die Zollverwaltung im Prinzip drei Jahre lang Zeit hat, den grenzüberschreitenden Vorgang einer Überprüfung zu unterziehen, lässt sich die Erstattung eines nacherhobenen Zolls hingegen oft nicht mehr durchsetzen.

Der internationale Handel ist durch ein hohes Maß an Regelungen bestimmt: Antidumpingzölle, Sanktionen, Präferenzabkommen, Vorgaben der Entlastung bzw. Belastung von Verbrauchsteuern müssen dabei beachtet werden. Bewilligungen und Erleichterungen müssen beantragt und genutzt werden. Die Compliance (Beachtung rechtlicher Vorgaben) gilt es sicherzustellen.

 

Die Lieferketten sind so zu gestalten, dass der Handel möglichst wenig von den bestehenden regulatorischen Anforderungen beeinträchtigt wird. Das Lieferkettengesetz ist zu beachten und die umsatzsteuerlichen Auswirkungen sind zu berücksichtigen.

Im Falle von Verstößen kommt es zu Strafverfahren, die nach besonderen Verfahrensvorschriften betrieben werden. Darum ist die Verteidigung durch einen Experten auf diesen Rechtsgebieten unerlässlich.

Der Zoll überwacht nicht nur den Im- und Export sowie den Transport von Waren unter Zollverschluss, sondern auch die Strom- und Energiesteuer sowie Kaffee-, Tabak- und Alkoholsteuer (inklusive Bier-, Schaumwein und Alkopop-Steuer). Kamen bei Ihnen diese Rechtsgebiete nie in Frage? Sie würden sich wundern, wie leicht eines dieser Steuergesetze Anwendung finden kann. 

In vielen Unternehmen fallen neben der Umsatzsteuer noch andere Verbrauchsteuern von Bedeutung an, so zum Beispiel die Energie- und die Stromsteuer oder die Branntwein- bzw. Alkoholsteuer als auch die Tabak- sowie die Kaffee- und die Luftverkehrsteuer. Dabei handelt es sich um nicht unerhebliche Kostenfaktoren.

Dem Alkoholsteuergesetz (vormals Branntweinsteuermonopolverordnung) unterliegt die Herstellung, Weiterverarbeitung und der Handel von alkoholhaltigen Produkten aller Art. Aufgrund der im Vergleich hohen Steuersätze je Mengeneinheit kommt in diesem Bereich auf die Unternehmen ein besonderes Augenmerk zu, da ein ggf. fehlerhafter Umgang zu größeren finanziellen Folgen führen kann.

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Unser Leistungsspektrum im Bereich Zoll- und Verbrauchssteuer

Unsere erfahrenen Steuerberater:innen ermitteln das mögliche Entlastungspotenzial und prüfen, ob dieses ausgeschöpft wurde oder ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Im Rahmen eines „Risiko-Checks“ prüfen wir sowohl die von Ihnen ausgewählten Teilbereiche des Unternehmens auf mögliche Verbrauchssteuerrisiken bzw. ermitteln mithilfe eines kurzen Fragenkataloges den risikoreichsten Unternehmensteilbereich bzw. Produktionsprozess und zeigen Ihnen entsprechende Verbesserungspotentiale bzw. -maßnahmen auf. 

Soweit Optimierungen möglich sind, zeigen wir Ihnen die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten Sie bei der Umsetzung mit unserer betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Expertise. Gestaltungsmöglichkeiten können z. B. in einer stromsteueroptimierten Contractinglösung oder einer Eigenstromerzeugung liegen.

Wir erstellen die erforderlichen Entlastungsanträge und übernehmen die antragsbegleitende Kommunikation mit dem Hauptzollamt – von der Klärung von Detailfragen bis zur Prüfung von Bescheiden.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Meldepflichten im Rahmen des innereuropäischen Warenverkehrs z. B. Excise Movement and Control System (EMCS). Mit dem erforderlichen Blick über den Tellerrand hinaus beantworten wir Ihre Detailfragen zum Ausfüllen von Formularen bis zur notwendigen Einrichtung und Ausgestaltung Ihres Energiemanagementsystems.

Wir erstellen Ihre Verbrauchssteueranmeldungen (insbesondere zur Strom-, Energie-, als auch Alkoholsteuer) und beantragen die notwendigen zollrechtlichen Erlaubnisse (z. B. Erlaubnisschein zur Erlangung eines Versorgerstatus sowie zur steuerbefreiten Entnahme von Energie).

Für Strom- und Erdgasversorgungsunternehmen simulieren wir auf Basis der seit 2018 vorzuhaltenden Datenextrakte nach § 4 Abs. 2 StromStV sowie § 79 Abs. 2 EnergieStV die "Zollbetriebsprüfung" und leisten damit einen unverzichtbaren Anteil zur Steigerung der Datenqualität.

Wir erstellen notwendige Handlungsanweisungen für Ihr Unternehmen und die betroffenen Fachbereiche.

Auf Wunsch führen wir entsprechende Inhouse-Schulungen durch und geben Einblick in die tägliche Praxis bzw. in die „klassischen“ Problemfelder.

Bei Prüfungen des Hauptzollamtes sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren übernehmen wir auf Basis einer mit Ihnen abgestimmten Strategie die verfahrensbegleitende Kommunikation sowie die Abfassung von Stellungnahmen.

Bei anhängigen Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren begleiten wir Sie mit unserer umfangreichen Praxiserfahrung.

Wir prüfen und beraten im Kontext der Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen.

Wir erstellen Gutachten zu jedweder dem Rechtsgebiet zuordenbaren Fragestellung.

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