Unabhängige Prüfung schafft Vertrauen

In einer Welt von Digitalisierung und allgemein zugänglichen Daten gewinnen Werte wie Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit immer mehr an Bedeutung.

Eine unabhängige Prüfung schafft Vertrauen und Transparenz für Stakeholder. Neben gesetzlichen Prüfungen bieten wir auch die Durchführung vieler weiterer Prüfungs- und Bestätigungsleistungen an. 

Umfangreiches Spezialwissen für alle Sonderprüfungen

Bei verschiedenen Sachverhalten ist die Bescheinigung oder Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer:innen erforderlich. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten übernehmen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen für Sie die entsprechenden Sonderprüfungen. Durch unsere Gutachten erhöhen Sie die Glaubwürdigkeit in Informationen Ihres Unternehmens und schaffen Transparenz.

Interdisziplinäre Teams bringen hohe Erfahrungswerte mit

Unsere Prüfungsteams verfügen über umfangreiche, interdisziplinäre Erfahrungen aus über 1.000 sonstigen Prüfungen jährlich. Sie liefern qualitativ hochwertige, analytisch orientierte Prüfungen, die sie unabhängig, objektiv und professionell auf regionaler, nationaler wie auch internationaler Ebene durchführen. Unsere partnergeführten Teams bringen neben umfassenden Qualifikationen auch vielseitige Branchenerfahrung und ein umfangreiches Spezialwissen mit. 

Unsere Sonderprüfungen / Sonstige Prüfungsleistungen

z. B. Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung

  • Unternehmensvertragsprüfung
  • Squeeze-Out-Angemessenheitsprüfung der Barabfindung

z. B. Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen

  • Erteilung von Comfort-Lettern bei Kapitalmaßnahmen

Aufgrund Ihrer Tätigkeit sind Sie zu einer modifizierten Form der Berichterstattung verpflichtet oder unterliegen zusätzlichen Berichtspflichten? Auch hier unterstützen Sie unsere, auch in Spezialgebieten erfahrenen und kompetenten, Prüfungsteams gerne. Unsere Leistungen umfassen dabei z. B.

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfungen § 6b i. V. m. § 29 EnWG (Festlegungsverfahren der Regulierungsbehörden)
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
  • Prüfung von Börsenmaklern
  • Prüfung und Testierung von Finanzausgaben im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln
  • Mittelverwendungsprüfung (ESF, Zuwendungen von Stiftungen)
  • Prüfung nach Vorschriften des EEG, KAV, StromPBG, EWPBG, StromNEV, KWK-G
  • Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz (z. B. DSD-Prüfungen)