Die wichtigste Botschaft: Das BMF hält am Zielbild der elektronischen Rechnungsstellung fest, zeigt sich bei der Umsetzung jedoch an vielen Stellen des Schreibens praxisnah. Zahlreiche Klarstellungen und Übergangsregelungen sollen verhindern, dass technische Grenzen der derzeitigen Rechnungsformate zu Fallstricken in der Praxis werden.
Im Fokus stehen insbesondere Fragen zur Leistungsbeschreibung im strukturierten Teil der E-Rechnung, zur Abbildung von Bauleistungen, Rabatten, Boni sowie Anzahlungs- und Schlussrechnungen. Gerade bei Bauleistungen erkennt das BMF an, dass Leistungsverzeichnisse derzeit häufig nicht vollständig strukturiert dargestellt werden können, und lässt hierfür weiterhin praktikable Lösungen zu.
Darüber hinaus schafft das Schreiben mehr Rechtssicherheit bei Rechnungsberichtigungen, bei Geschäftsregelfehlern und im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern. Positiv für Unternehmen ist zudem, dass das BMF verschiedene Nichtbeanstandungsregelungen verlängert oder neu einführt und klarstellt, dass Verstöße gegen die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Unternehmen sollten das Schreiben zum Anlass nehmen, ihre bereits vorhandenen E-Rechnungsprozesse und die verwendeten Rechnungsformate noch einmal kritisch zu überprüfen. Zwar verschafft die Finanzverwaltung an mehreren Stellen zusätzliche Zeit und Flexibilität. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die inhaltliche Qualität strukturierter Rechnungsdaten weiter konkretisiert. Für Unternehmen, die noch keinen E-Rechnungsprozess etabliert haben, wird es jetzt höchste Zeit!